Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis vom Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abstellraum als Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Ormont, Flur 1, Flurstück 6/1.

Gemäß § 36 BauGB erteilt der Ortsgemeinderat sein Einvernehmen zu diesem Bauantrag.

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis vom Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abstellraum als Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Ormont, Flur 1, Flurstück 6/1.

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich der Ortsgemeinde Ormont. Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB sind Vorhaben, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Die Privilegierungstatbestände sind vorliegend gegeben, die Betriebsleiterwohnung dient dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb.