Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat hat über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach  § 3 Abs. 1 BauGB bzw. im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beraten und abwägend entschieden. Die beigefügte Zusammenstellung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Ortsgemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand: August 2016) und beauftragt die Verwaltung, das weitere Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

RM Janina Haas

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Birgel hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Im Weiherpesch“ aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 11.12.2015 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.04.2016 hat die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) nach § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege geleitet.

 

Der Vorsitzende und der anwesende Vertreter der Verwaltung informierten den Rat ausführlich über die vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens.

Die jeweiligen Stellungnahmen sind gemeinsam mit einem Abwägungsvorschlag in der beigefügten Gegenüberstellung zusammengefasst.