Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat befasste sich sehr eingehend mit dem vom Planungsbüro Böffgen aufgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Auf Zimmers – südliche Erweiterung“. Der Ortsgemeinderat legt fest, dass eine Nutzung für Windkraftanlagen und Freiflächen Photovoltaikanlagen ausgeschlossen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB – auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes – in die Wege zu leiten.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Stadtkyll hat in seiner Sitzung am 21.05.2014 beschlossen, einen Bebauungsplan für die südliche Erweiterung des Gewerbegebietes „Auf Zimmers“ aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 30.05.2014 öffentlich bekanntgemacht.

 

Zwischenzeitlich wurde durch das Planungsbüro Böffgen ein erster Vorentwurf für das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Scoping) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt.