Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt den neuen Gaskonzessionsvertrag in der Fassung des vorgelegten Entwurfs mit der Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) abzuschließen.


Sachverhalt:

Der bisherige Gaskonzessionsvertrag ist am 30.06.2013 ausgelaufen. Die Beendigung des Vertragsablaufs wurde am 02.02.2012 öffentlich bekanntgemacht und interessierte Versorgungsunternehmen aufgefordert bis zum 30.04.2012 ihr Interesse zu bekunden.

 

Während der genannten Frist haben ihr Interesse die

-       EVM-Energieversorgung Mittelrhein GmbH, Koblenz

-       SWT- Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

bekundet.

 

Mit erheblicher Verspätung hatte zwar noch die Kreis-Energie-Versorgung Schleiden, Kall,  ihr Interesse bekundet. Der Ortsgemeinderat hat jedoch in der Sitzung am 14.03.2013 entschieden, die letztere Interessenbekundung nicht mehr zu berücksichtigen, da wegen der

noch verbleibenden Zeit es nicht mehr durchführbar war, eine erneute öffentliche Bekanntmachung und den gesamten Ablauf eines Auswahlverfahrens noch geordnet durchlaufen zu können. Ferner hatte der Ortsgemeinderat in dieser Sitzung die Auswahlkriterien einschließlich der Gewichtung für die Vergabe der Gaskonzession festgelegt.

 

Mit Schreiben vom 13.06.2013 wurden die beiden Unternehmen aufgefordert, ein konkretes Angebot abzugeben und gebeten auf die einzelnen Punkte der Auswahlkriterien schriftlich einzugehen. Als Anlage zu dem Schreiben war ferner ein „Muster-Konzessionsvertrag“ beigefügt mit der Bitte zu prüfen, inwieweit das Unternehmen diesen als Konzessionsvertrag übernehmen möchte. Beide Unternehmen haben ein Angebot abgegeben, dieses präsentiert und nach einer Verhandlungsrunde ihr Angebot jeweils noch nachgebessert.

 

Im Ergebnis des beschriebenen Auswahlverfahrens wurden sämtliche Bewertungen der Bewerber und der Vertragsangebote in einer vorgeschlagenen Entscheidungsmatrix zusammengefasst. Dabei wurde die Gewichtung der Auswahlkriterien für die Vergabe  zugunsten der Energieversorgung Mittelrhein GmbH, Koblenz, definiert. Begründet wird dies insbesondere damit, dass sie den übersandten „Muster-Konzessionsvertrag“ weitgehend übernommen, diesen im Sinne des § 1 EnWG ergänzt und erweitert haben, so dass einige Regelungen, z. B. über Folgekosten der Gemeinde, Stilllegung von Anlagen, Change of Control-Klausel, Informationsangebot usw. kompetenter im Sinne der Gemeinde gestaltet sind. Mit ihrem vorhandenen Kundenzentrum in Gerolstein stellt sie einen umfassenden Entstörservice und Kundenberatung vor Ort sicher.

 

Es wird vorgeschlagen, die Konzession an die Energieversorgung Mittelrhein GmbH, Koblenz, zu vergeben.