Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat wurde seitens der Verwaltung über die Stellungnahme der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 16.07.2014 (eMail) informiert, welche diesem Beschluss in Kopie beiliegt. Die kartenmäßige Darstellung im Bebauungsplan ist inzwischen erfolgt.

Weitere Stellungnahmen wurden im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht abgegeben.

Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchenberg, 1. Änderung“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung und billigt die Begründung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen sowie diejenigen Personen und Behörden, die Stellungnahmen vorgetragen haben, über das Ergebnis der Ratsentscheidung zu unterrichten.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor: Andreas Mai.

Dieser entfernte sich vom Sitzungstisch und nahm nicht an der Beratung teil.

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Jünkerath hat in seiner Sitzung am 29.08.2013 beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchenberg“ ein erstes Mal zu ändern. Dieser Beschluss wurde am 13.09.2013 ortsüblich bekanntgemacht.

Mit dieser Planänderung soll eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche als Wohnbaufläche ausgewiesen und desweiteren sollen die bestehenden Textfestsetzungen überarbeitet bzw. lesbar gemacht werden.

 

Der Rat hat am 28.11.2013 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen. Der Entwurf hat mit Begründung in der Zeit vom 03.02.2014 bis 07.03.2014 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus Jünkerath öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 24.01.2014 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Gleichzeitig wurden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 23.01.2014 zur Abgabe der Stellungnahme aufgefordert.

Im Rahmen dieser Beteiligung wurde lediglich seitens der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun eine Stellungnahme vorgebracht, welche eine Abwägungsentscheidung erforderlich machte und zu einer Änderung der Planung führte. Der zu erhaltende Grünstreifen zwischen Friedhof und Baugebiet  wurde in der von der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagenen Ausprägung in den erneuten Entwurf als Maßnahmenfläche aufgenommen.

 

Der Ortsgemeinderat hat sodann in seiner Sitzung am 20.03.2014 eine erneute Beteiligung der Kreisverwaltung Vulkaneifel  und eine öffentliche Auslegung mit verkürzter Frist gemäß § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 4 BauGB beschlossen.

 

Die Auslegung des geänderten Entwurfes erfolgte sodann in der Zeit vom 16.06.2014 bis 01.07.2014 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus Jünkerath. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 06.06.2014  mit dem Hinweis ortsüblich bekanntgemacht, dass Stellungnahmen  nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Mit eMail vom 16.07.2014 teilte die Kreisverwaltung Vulkaneifel mit, dass der Grünsteifen zwischen Wohngebiet und Friedhof auch kartenmäßig in den Plan aufzunehmen ist. Dies ist inzwischen durch das Planungsbüro Böffgen erfolgt. Weitere Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.