Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat wurde seitens der Verwaltung darüber informiert, dass im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen abgegeben wurden, die zu einer Änderung der Planung führen.

Die Stellungnahme der Unteren Planungsbehörde bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun vom 27.05.2013 liegt dem Beschluss bei. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „Auf Hardt, 6. Änderung“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung und billigt die Begründung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen sowie diejenigen Personen und Behörden, die Stellungnahmen vorgetragen haben, über das Ergebnis der Ratsentscheidung zu unterrichten.

 

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Birgel hat in seiner Sitzung am 02.07.2012 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf Hardt“ ein sechstes Mal zu ändern und damit teilweise aufzuheben. Dieser Beschluss wurde am 06.07.2012 ortsüblich bekanntgemacht.

Die aktuelle Planfassung sieht vor, dass die im Flur 5 gelegenen (gemeindeeigenen) Flurstücke 3/25, 3/26, 3/27, 3/28, 3/29 und 3/30, sowie im Flur 6 ein Teilbereich des Flurstückes 68/1 zukünftig nicht mehr baulich genutzt werden dürfen.

 

Der Rat hat am 02.07.2012 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Aufhebungssatzung in der Zeit vom 13.08.2012 bis 10.09.2012 und die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen.

Im Rahmen dieser Beteiligung wurden jedoch keine Stellungnahmen vorgebracht, die eine Abwägungsentscheidung erforderlich machten.

 

Auf Empfehlung der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun wurde jedoch zur Vermeidung eines möglichen Formfehlers („frühzeitige Beteiligung, siehe § 13 BauGB) der Planentwurf mit verkürzter Frist erneut ausgelegt (03.06.2013 bis 17.06.2013) und die Behördenbeteiligung auf die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Aufgabenbereich Bauleitplanung) und die Untere Bauaufsichtsbehörde bei der Verbandsgemeinde Obere Kyll beschränkt.

 

Mit Schreiben vom 27.05.2013 teilt die Kreisverwaltung Vulkaneifel mit, dass von dort keine grundsätzlichen Anregungen und Bedenken vorgebracht werden und die Bauflächen, die sich nunmehr eindeutig im Außenbereich befinden, noch im Parallelverfahren als Wohnbauflächen aus den Flächennutzungsplan herauszunehmen sind.