Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, über den Vorschlag offen abzustimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: X, Ja-Stimmen: 13          Nein-Stimmen:_____, Enthaltungen:_________

 

Die nachfolgenden Personen wurden vom Ortsgemeinderat vorgeschlagen und mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder gewählt:

 

Vorname, Name:        Walter Pickartz
Anschrift:                     Parkstr. 9, 54589 Stadtkyll
Beruf               Steuerberater

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12         

 

Vorname, Name:        Walter Grewen
Anschrift:                     Fischmannsseifen 12, 54589 Stadtkyll
Beruf:              Immobilienmakler

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9           

 


Sachverhalt:

Nach § 36 Abs. 1 S. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) steht in diesem Jahr wiederum die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 an.

Die Schöffen werden für den Landgerichtsbezirk Trier gewählt und zwar von einem beim Amtsgericht Prüm ansässigen Ausschuss.

Insgesamt werden dort 16 Schöffen gewählt und zwar aus den Vorschlagslisten der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Prüm, Arzfeld und Obere Kyll.

Der Einsatz der Schöffen erfolgt beim Land- und Amtsgericht Trier sowie beim Amtsgericht in Bitburg.

 

Aufgabe der Ortsgemeinde ist es, für diese Wahl eine Vorschlagsliste zu erstellen.

Dies geschieht dadurch, dass in öffentlicher Ratssitzung unter diesem Tagesordnungspunkt eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung (GemO) stattfindet.

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe finden keine Anwendung (§ 22 Abs. 3 GemO).

 

Weiter kann der Rat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

 

Für die Ortsgemeinde Stadtkyll sind zwei Personen vorzuschlagen.