Sitzung: 14.02.2013 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB2-470/2013/01-017
Beschluss:
Der Rat nimmt die sehr detaillierte visuelle Darstellung möglicher Windkraftanlagen-Standorte zur Kenntnis.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen hat dieser dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, die Windhöffigkeit von 7,0 m/s auf 6,8 m/s abzusenken. Der Verbandsgemeinderat folgt dieser Empfehlung des ANLB und beschließt auf Grund der visuellen Darstellung, nunmehr Flächen mit einer Windhöffigkeit von 6,8 m/s und mehr, als potenzielle Eignungsflächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, nun unverzüglich die landesplanerische Stellungnahme zu beantragen.
Sachverhalt:
Die Vorsitzende unterrichtete den Verbandsgemeinderat zunächst sehr eingehend über den aktuellen Sachstand und über die Sitzung des ANLB vom 05.02.2013.
Anschließend stellte der Planer, Diplomingenieur Reinhold Hierlmeier, Büro BGH-Plan, Trier, sehr detailliert die visuelle Darstellung möglicher Anlagenstandorte vor. Die Zahl der möglichen und dargestellten Anlagen basiert auf Erfahrungswerten des Büros BGH-Plan, kann aber nach der späteren Detailplanung noch variieren.