Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Beschluss:

Ausschuss für Organisation und Finanzen:

Nach Beratung empfiehlt der Ausschuss dem VG-Rat, die in der als Anlage beigefügten Übersicht ausgewiesenen nicht verbrauchten Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2012 in das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen.

 

Verbandsgemeinderat:

Nach Beratung beschließt der VG-Rat, die in der als Anlage beigefügten Übersicht ausgewiesenen nicht verbrauchten Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2012 in das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen.


Sachverhalt:

Nach § 17 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung können Ermächtigungen von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr durch Beschluss des Verbandsgemeinderates übertragen werden.

Mit einer solchen Übertragung wird vermieden, dass in den Fällen, in denen die Aufgabenerfüllung noch nicht vollständig erfolgt ist, eine erneute Veranschlagung im nächsten Haushaltsjahr erfolgen muss.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der beigefügten Übersicht (Anlage zur Sitzungsvorlage) als bisher nicht verbraucht ausgewiesenen Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2012 in das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen.