Sitzung: 11.12.2012 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: FB1-490/2012/02-024
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die 2.
Änderungssatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der
Ortsgemeinde Birgel gemäß dem beigefügten Entwurf.
Finanzielle
Auswirkungen:
Bei der Erhöhung des Steuersatzes um 3 % sind, basierend auf den Zahlen des Jahres 2012, Einnahmen von rund 6.000 € gegenüber bisher rund 4.600 €, somit Mehreinnahmen von rund
1.400 € zu erwarten.
Sonderinteresse/Ruhen
des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.
Sachverhalt:
Aufgrund der defizitären Haushaltslage und der Verpflichtung des
Haushaltsausgleiches ist die Ortsgemeinde verpflichtet, im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Dies bedeutet im Bereich der Erhebung der Zweitwohnungssteuer, dass im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Steuersatz anzupassen ist. Bisher ist
ein Steuersatz von 10 % des jährlichen Mietaufwands in Ansatz zu bringen.
Das bisherige Steueraufkommen von ca. 4.600 € wird von ungefähr 12
Steuerpflichtigen erbracht.
Es ist bei einer Erhöhung des Steuersatzes darauf zu achten, dass der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt wird und die Steuer keine
erdrosselnde Wirkung im Sinne vom Artikel 12 GG hat. Das wäre dann der Fall,
wenn wegen der steuerlichen Belastung das Innehaben einer Zweitwohnung für die
persönliche Lebensführung wirtschaftlich unmöglich gemacht würde.
Gegen eine Erhöhung des Steuersatzes auf 13 % bestehen keine rechtlichen
Bedenken.