Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die 2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Birgel gemäß dem beigefügten Entwurf.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Erhöhung des Steuersatzes um 3 % sind, basierend auf den Zahlen des Jahres 2012, Einnahmen von rund 6.000 € gegenüber bisher rund 4.600 €, somit Mehreinnahmen von rund

1.400 € zu erwarten.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der defizitären Haushaltslage und der Verpflichtung des Haushaltsausgleiches ist die Ortsgemeinde verpflichtet, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Dies bedeutet im Bereich der Erhebung der Zweitwohnungssteuer, dass im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Steuersatz anzupassen ist. Bisher ist ein Steuersatz von 10 % des jährlichen Mietaufwands in Ansatz zu bringen.

Das bisherige Steueraufkommen von ca. 4.600 € wird von ungefähr 12 Steuerpflichtigen erbracht.

 

Es ist bei einer Erhöhung des Steuersatzes darauf zu achten, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt wird und die Steuer keine erdrosselnde Wirkung im Sinne vom Artikel 12 GG hat. Das wäre dann der Fall, wenn wegen der steuerlichen Belastung das Innehaben einer Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung wirtschaftlich unmöglich gemacht würde.

 

Gegen eine Erhöhung des Steuersatzes auf 13 % bestehen keine rechtlichen Bedenken.