Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt zum Schutze des Grundwassers der Brunnen „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ in Birgel für eine Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes ein fachtechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Der Auftrag zur Erstellung dieses Gutachtens soll an die Firma Wasser und Boden GmbH, Boppard-Buchholz, auf der Grundlage der Preise des Angebotes vom 09.11.2012 (Auftragssumme: 9.450,00 €) erteilt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die benötigten Haushaltsmittel sollen vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat über den Wirtschaftsplan (Vermögensplan) 2013 bereitgestellt werden.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 


Sachverhalt:

Die Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Quelle „Langwies“, die Quelle und den Brunnen „Ober der Hollpütz“, den Brunnen „Im Suhr“ und den Brunnen „VB 4“ (Bezeichnung der Versuchsbohrung des Brunnens „Im Poppental“) zugunsten der Verbandsgemeinde Obere Kyll in den Gemarkungen Birgel, Lissendorf und Gönnersdorf wird mit Ablauf des 31.05.2013 nach 30 Jahren Gültigkeit außer Kraft treten (Rechtsverordnung der Bezirksregierung Trier vom 01.06.1983, Az.: 560-804). Für die öffentliche Trinkwasserversorgung werden noch die 3 genannten Brunnen genutzt und verfügen über eine wasserrechtliche Zulassung, welche durch Bewilligungen der ehemaligen Bezirksregierung Trier vom 07.11.1983 und 15.01.1985, Az.: 560-093, erteilt und ebenfalls auf 30 Jahre befristet wurden.

 

Für den Trinkwasserbrunnen „Im Suhr“ ist bereits der Auftrag zur Erarbeitung eines Gutachtens zur Neuabgrenzung und Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes erteilt worden.

 

Zum Schutze des Grundwassers der übrigen beiden Brunnen „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ vor nachteiligen Einwirkungen ist es aus fachlicher Sicht geboten, erneut ein Wasserschutzgebiet abzugrenzen und später festzusetzen. Für die Neuabgrenzung des Trinkwasserschutzgebietes ist ein hydrogeologisches Gutachten als Basis eines fachlich begründeten Abgrenzungsvorschlages erstellen zu lassen. Hierzu wurde ein Angebot der Wasser und Boden GmbH, Gesellschaft für angewandte Geo- und Ingenieurwissenschaften, Am Heidepark 6, 56154 Boppard-Buchholz, eingeholt, welches mit einem Honorar für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 9.450,00 € netto abschließt.