Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Steffeln, die Ergänzungssatzung „Zum Killenberg“ für den Ortsteil Auel aufzustellen und billigt gleichzeitig den in der heutigen Sitzung vorgelegten Entwurf, mit den entsprechenden Änderungen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss entsprechend bekannt zu geben und anschließend, die Behördenbeteiligung und die Offenlage nach §§ 3 und 4 BauGB vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Angebot des Planungsbüros Böffgen, Gerolstein, vom 30.05.2012

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Steffeln beabsichtigt im Rahmen einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs 4 Nr. 3 BauGB, eine Teilfläche des Flurstückes Gemarkung Auel, Flur 1, Flurstück  174 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil  einzubeziehen. Die v.g. Teilfläche wurde zwischenzeitlich von Familie Britten erworben.

 

Der aus einem Flurstück bestehende Planbereich liegt derzeit formell-rechtlich im Außenbereich der Gemarkung Auel (Wohnbaufläche gemäß Flächennutzungsplan), sodass die Ergänzungssatzung hier erstmals Baurecht schaffen soll. Der Geltungsbereich erweitert auf einer Länge von ca. 100 m (straßenseitig gemessen) den Bebauungszusammenhang nördlich der Straße „Zum Killenberg“ analog der gegenüberliegenden Straßenseite in Richtung Steffeln.

Im Rahmen des derzeit laufenden Neu- bzw. Vollausbaues der K 52 wurden seitens der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll fünf Hausanschlüsse für diese Teilparzelle vorgesehen, da nach Abstimmung mit der Ortsgemeinde eine Aufteilung in fünf rd. 880 m² große Wohngrundstücke bevorzugt wird.

 

Durch das Planungsbüro Böffgen, Gerolstein, wurde  zwischenzeitlich ein Planentwurf erarbeitet, welcher dem Rat in seiner heutigen Sitzung sehr ausführlich vorgestellt wird.