Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2013 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

 

Die Brennholzpreise werden für 2013 wie folgt beschlossen:

Laubholz lang: 45€/fm bis 8 fm Buche

            52 €/fm bis 16 fm Buche

            42€/fm bis 16 fm Eiche

 

Laubholz kurz aufgesetzt:

            65 €/rm bis 11 rm

            74 €/rm bis 22 rm

 

Antrag an Forstverwaltung: Schlaggenaue Einschlagszahlen bei der Planung



 


Sachverhalt:

Forstamtsleiter Wolfgang Witzel und Revierleiter Peter Horsch  stellten den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2013 vor und erläuterten diesen im Detail.

Danach werden Erträge in Höhe von 282.732 € und Aufwendungen in Höhe von 236.218 € erwartet, sodass für 2013 das erwartete Ergebnis mit 46.514 € kalkuliert ist.

 

Zudem wurde über die Festlegung der Brennholzpreise beraten. Hierzu informierte der Vorsitzende über das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 20.09.2012 an die Forstverwaltung und über die im Staatswald festgesetzten Mindestpreise für Energieholz.
In diesem Schreiben führt die Kommunalaufsicht aus, dass die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet sind, Brennholz zu marktüblichen Preise anzubieten.

Diese Vorgabe ergibt sich aus § 79 Absatz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in welcher es heißt:

„Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zum Verkehrswert veräußert werden.“

Der Verkehrswert (bzw. Mindestpreis) für Energieholz im Staatswald frei Waldweg (gültig bis 31.08.2012) ist der von den Landesforsteen beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Tabelle als Grundlage für die Festlegung der Brennholzpreise dienen soll, damit der Vorschrift des § 79 Gemeindeordnung entsprochen wird.

 

Bisher gilt folgende Regelung:

 

Laubholz, lang an den Weg gerückt:

45 €/fm bis 8 fm

52 €/fm für mehr als 8 fm bis 16 fm

 

Laubholz, kurz aufgesetzt am Weg:

57 €/rm bis 11 rm

66 €/rm bis 22 rm

 

Kronenholz: Je nach Vereinbarung 12 € bis 20 €/rm nach Entscheidung des Revierbeamten.

 

Keine Abgabe von Brennholz an Auswärtige.