Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat dem Solidarpakt „Regenerative Energien“ für gemeindeeigenen Flächen in der VG Obere Kyll beizutreten und beauftragt den Ortsbürgermeister die Vereinbarung gem. der Anlage zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       Beschlussfassung vertagt

 

Ja: 11    Nein: 0    Enthaltung: 0    Sonderinteresse: 0

 

 

 

Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat, dass die  Ortsgemeinde grundsätzlich Interesse an der Beteiligung in einer Anstalt des öffentlichen Rechts besteht und an den weiteren Schritten zur Gründung einer solchen beteiligt werden möchte.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig beschlossen

 

Ja: 11    Nein: 0    Enthaltung: 0    Sonderinteresse: 0

 


Sachverhalt:

 

Der Ortsbürgermeister und die Verwaltung der VG Obere Kyll informierten den Ortsgemeinderat sehr ausführlich über den Gedanken bzgl. des Abschlusses eines Solidarpaktes „Regenerative Energien“ für gemeindeeigene Flächen in der Verbandsgemeinde Obere Kyll. Ein Entwurf dieses Solidarpaktes ist als Anlage beigefügt.

 

Bedingt durch die Energiewende ist vorgesehen, im Bereich der Verbandsgemeinde Obere Kyll durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes weitere Vorranggebiete für die Windkraftnutzung und Photovoltaik darzustellen. Dies hat zur Folge, dass zu den bereits errichteten Windkraft- und Photovoltaikanlagen weitere Windkraft- und Photovoltaikanlagen errichtet werden können. Durch den Betrieb von Windrädern und Photovoltaikanlagen entstehen Belastungen und negative Empfindungen, die nicht nur von Einwohnern aus Gemeinden mit ausgewiesenen Standorten wahrgenommen werden; vielmehr sind hiervon auch größere Räume betroffen. Zudem werden durch die absehbar geplante Konzentration auf wenige Vorrangflächen-Standorte gewisse Gemeinden bevorteilt; dies geht zu Lasten anderer Gemeinden, die auf die Ausweisung von Standortflächen verzichten müssen. Es ist erstrebenswert, diese unterschiedlichen Ansätze möglichst auszugleichen.

 

In die neue Ausweisung von Windnutzungs-Vorrangflächen sind nach landesrechtlichen Vorgaben erstmals Waldflächen einzubeziehen.

 

Die Gemeinden geben mit diesem Solidarpakt einen Teil ihrer Pachteinnahmen auf gemeindlichen Flächen an die Verbandsgemeinde Obere Kyll ab. Dies führt dazu, dass umliegende Gemeinden für mögliche Sichtfeld- und andere Beeinträchtigungen einen Ausgleich erhalten. Die Gemeinden unterstützen hiermit eine menschen- und naturverträgliche Umsetzung der Windenergie in einer geregelten Entwicklung mit Konzentration der Windenergie auf gut geeigneten, windhöffigen Standorten.

 

Die durch die Gemeinden abgeführten Pachteinnahmen fließen der Verbandsgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu.

 

Von den Pachteinnahmen soll ein Prozentsatz von 22,5 % abgeführt werden.

 

 

Neben dem Solidarpakt wird derzeit intensiv über die Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für „Regenerative Energien“ in der VG Obere Kyll beraten. Der Beitritt in diese Anstalt des öffentlichen Rechts steht den jeweiligen Ortsgemeinden frei. Seitens der Verbandsgemeinde soll über eine entsprechende Gründung einer AöR erst weiter beraten werden, wenn der v. g. Solidarpakt zum Tragen kommt. Im Rahmen dieser Beratungen über den Solidarpakt möchte die Verbandsgemeinde jedoch abfragen, ob grds. Interesse seitens der Ortsgemeinde zu einem Beitritt in die AöR besteht. Sofern dies der Fall sollte, würde die Ortsgemeinde nach Abschluss des Solidarpaktes an den weiteren Beratungen und Überlegungen zur Gründung einer AöR intensiv beteiligt. Weitere konkrete Einzelheiten zu dem konkreten Zweck u. Ziel / Aufgabe / Beteiligung, pp. dieser Anstalt würden dann in einer zukünftigen Ortsgemeinderatssitzung dargestellt.