Sitzung: 05.12.2012 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB1-431/2012/09-022
Beschluss:
Nach eingehender Beratung stimmt der Ortsgemeinderat der Zweckvereinbarung gemäß Entwurf zu und beauftragt den Ortsbürgermeister diese zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Zwischen der Ortsgemeinde Lissendorf und den Ortsgemeinden Birgel und
Steffeln besteht eine Zweckvereinbarung über die Aufnahme der Kinder aus den v.
g. Ortsgemeinden und die Aufteilung der ungedeckten Kosten, welche als Anlage
beigefügt ist.
Hinsichtlich der Regelungen in § 2 dieser Zweckvereinbarung hat sich nun
herausgestellt, dass diese Vereinbarung nur die Kameralistik berücksichtigt und
die Doppik nicht korrekt darstellt. Unter Berücksichtigung des § 60
Verwaltungsverfahrensgesetzes kann eine Vertragspartei die Anpassung des
Vertragsinhaltes an die geänderte Verhältnisse, hier: Einführung Doppik, verlangen,
wenn das Festhalten an der ursprünglichen Regelung nicht zuzumuten ist.
Vorliegend muss man davon ausgehen, dass dies der Fall ist.
Ein entsprechender Entwurf der Zweckvereinbarung liegt diesem Beschluss
als Anlage bei. Neben kleineren redaktionellen Änderungen umfasst die Änderung
vor allem § 3 der Zweckvereinbarung, welcher kürzer und einfacher gefasst
wurde. Nach dem vorgelegten Entwurf sind im Unterschied zu der vorherigen
Regelung nun auch die Abschreibungen bei der Berechnung der Sachkosten zu
berücksichtigen. Des Weiteren wird festgehalten, dass eine Investitionskostenbeteiligung
ausgeschlossen wird.
Dieser Entwurf wurde bereits intensiv mit der
Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel abgestimmt, was
letztendlich dazu geführt hat, dass die Zinsen für Investitionskredite bei der
Ermittlung der aufzuteilenden Kosten zu berücksichtigen sind.
Nach eingehender Beratung stimmt der Ortsgemeinderat der
Zweckvereinbarung gem. Entwurf zu und beauftragt den Ortsbürgermeister diesen
zu unterzeichnen. Der Ortsbürgermeister soll
kurzfristig Kontakt zu den Ortsgemeinden Birgel und Steffeln suchen um
die Notwendigkeit der
Baumaßnahme zu erläutern.