Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Jünkerath zur Erhebung von Einmalbeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 27.08.2008 (Ausbaubeitragssatzung) in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, der als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

Der Vorsitzende informierte den Ortsgemeinderat ausführlich über die Notwendigkeit, die Satzung der Ortsgemeinde Jünkerath zur Erhebung von Einmalbeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 27.08.2008 (Ausbaubeitragssatzung) zu ändern. Die Änderungen müssen in einer 1. Änderungssatzung erfolgen.

 

Der beiliegende Entwurf der Änderungssatzung wurde an die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz angepasst. Neben mehreren kleineren redaktionellen Änderungen und klarstellenden Ergänzungen wurden vor allem folgende Regelungen geändert:

 

-       § 11 Absatz 1 der Ausbaubeitragssatzung bestimmte bis dato als Beitragsschuldner neben dem Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigten des Grundstückes auch den Gewerbetreibenden auf dem Grundstück. In einer seiner jüngsten Entscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz jedoch zum Ausdruck gebracht, dass es aufgrund der Grundstücksbezogenheit der Ausbaubeiträge inzwischen die Bestimmung des Gewerbetreibenden auf dem Grundstück als Beitragsschuldner für unzulässig hält. Entsprechend der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde daher der Satzteil „…oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück …“ aus § 11 Absatz 1 der Ausbaubeitragssatzung herausgenommen.

 

-       Entsprechend der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde
§ 13 in Öffentliche Last geändert und neu eingefügt.

 

Deshalb ist aus Gründen der Rechtssicherheit der Erlass einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen notwendig.

 

Der Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.