Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Nach eingehender Beratung billigt der Ortsgemeinderat den Bebauungsplan „Campingplatz Kronenburger See, 3. Änderung“ in der vorgelegten Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr nach § 13 BauGB (Änderung im vereinfachten Verfahren) gleichzeitig die Behördenbeteiligung und die Offenlage nach §§ 3 und 4 BauGB vorzunehmen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Hallschlag vom 09.08.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz Kronenburger See“ gefasst. Gemäß dem Aufstellungsbeschluss wurde im Nachgang das Planungsbüro Böffgen mit der Ausarbeitung des Planentwurfes beauftragt, der nunmehr dem Ortsgemeinderat im Detail zur Beratung vorliegt.

 

Das Planungsbüro Böffgen erläuterte den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in seinen Einzelheiten und nahm insbesondere Bezug auf die Änderungen im Vergleich zur bestehenden 2. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz Kronenburger See“.