Sitzung: 29.11.2012 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB2-437/2012/07-035
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2013 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Die Brennholzpreise werden nicht geändert.
Sachverhalt:
Revierleiter Norbert Bischof stellte den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2013 vor und erläuterten diesen im Detail.
Danach werden Erträge in Höhe von 21.667 € und Aufwendungen in Höhe von 18.660 € erwartet, sodass für 2013 das erwartete Ergebnis mit 3.007 € kalkuliert ist.
Zudem wurde über die Festlegung der Brennholzpreise beraten.
Hierzu informierte der Vorsitzende über das Schreiben der Kommunalaufsicht vom
20.09.2012 an die Forstverwaltung und über die im Staatswald festgesetzten
Mindestpreise für Energieholz.
In diesem Schreiben führt die Kommunalaufsicht aus, dass die Gemeinden
grundsätzlich verpflichtet sind, Brennholz zu marktüblichen Preise anzubieten.
Diese Vorgabe ergibt sich aus § 79 Absatz 1 der Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz, in welcher es heißt:
„Vermögensgegenstände
dürfen in der Regel nur zum Verkehrswert veräußert werden.“
Der Verkehrswert (bzw. Mindestpreis) für Energieholz im
Staatswald frei Waldweg (gültig bis 31.08.2012) ist der von den Landesforsteen
beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Tabelle als Grundlage für die
Festlegung der Brennholzpreise dienen soll, damit der Vorschrift des § 79
Gemeindeordnung entsprochen wird.
Bisher gilt folgende Regelung:
Laubholz, lang an den Weg gerückt: 50 €/fm
Laubholz, ungerückt im Bestand: 30 €/fm
Nadelholz: Verhandlungsbasis