Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2013 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

 

Die Brennholzpreise werden nicht geändert.


Sachverhalt:

Forstamtsleiter Wolfgang Witzel und Revierleiter Wolfgang Klein stellten den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2013 vor und erläuterten diesen im Detail.

Danach werden Erträge in Höhe von 219.736 € und Aufwendungen in Höhe von 187.123 € erwartet, sodass für 2013 das erwartete Ergebnis mit 32.613 € kalkuliert ist.

 

Zudem wurde über die Festlegung der Brennholzpreise beraten. Hierzu informierte der Vorsitzende über das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 20.09.2012 an die Forstverwaltung und über die im Staatswald festgesetzten Mindestpreise für Energieholz.
In diesem Schreiben führt die Kommunalaufsicht aus, dass die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet sind, Brennholz zu marktüblichen Preise anzubieten.

Diese Vorgabe ergibt sich aus § 79 Absatz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in welcher es heißt:

„Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zum Verkehrswert veräußert werden.“

 

Der Verkehrswert (bzw. Mindestpreis) für Energieholz im Staatswald frei Waldweg (gültig bis 31.08.2012) ist der von den Landesforsten beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Tabelle als Grundlage für die Festlegung der Brennholzpreise dienen soll, damit der Vorschrift des § 79 Gemeindeordnung entsprochen wird.

Bisher gilt folgende Regelung:

Laubholz, lang an den Weg gerückt:

Einheimische: 50 €/fm
Auswärtige:     65 €/fm
Nadelholz:       50 v.H. des jeweiligen Laubholzpreises