Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2013 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, ggfls. Erhöhung des Laubholzeinschlags zur Finanzierung des Eigenanteils der Gehwege an der K 54.

 

Die Brennholzpreise werden für 2013 wie folgt beschlossen.

-       Für Einheimische wie 2012

-       Sonstige (externe Bürger, Firmen etc.) nach jeweils aktuellem Marktpreis.

 


Sachverhalt:

Forstamtsleiter Wolfgang Witzel und Revierleiter Norbert Bischof  stellten den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2013 vor und erläuterten diesen im Detail.

Danach werden Erträge in Höhe von 72.766 € und Aufwendungen in Höhe von 60.825 € erwartet, sodass für 2013 das erwartete Ergebnis mit 11.941 € kalkuliert ist.

Zudem wurde über die Festlegung der Brennholzpreise beraten. Hierzu informierte der Vorsitzende über das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 20.09.2012 an die Forstverwaltung und über die im Staatswald festgesetzten Mindestpreise für Energieholz.
In diesem Schreiben führt die Kommunalaufsicht aus, dass die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet sind, Brennholz zu marktüblichen Preise anzubieten.

Diese Vorgabe ergibt sich aus § 79 Absatz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in welcher es heißt:

„Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zum Verkehrswert veräußert werden.“

Der Verkehrswert (bzw. Mindestpreis) für Energieholz im Staatswald frei Waldweg (gültig bis 31.08.2012) ist der von den Landesforsten beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Tabelle als Grundlage für die Festlegung der Brennholzpreise dienen soll, damit der Vorschrift des § 79 Gemeindeordnung entsprochen wird.

 

Bisher gilt folgende Regelung:

Laubholz,  lang an den Weg gerückt:             48 €/fm

Laubholz, ungerückt im Bestand:                   30 €/fm

Laubholz, aufgesetzt                                       74 €‘/fm