Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

Über die  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurden von der Verbandsversammlung beraten und abwägend entschieden.

 

Die jeweilige Stellungnahme ist gemeinsam mit der Abwägungsentscheidung der Verbandsversammlung in einer Gegenüberstellung zusammengefasst, welche als Anlage Bestandteil des Beschlusses ist.

 

Die Planunterlagen wurden entsprechend ergänzt bzw. präzisiert.

 

 


Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung hat in seiner Sitzung am 20.07.2012 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Auf Zimmers“ ein drittes Mal zu ändern. Der überarbeitete Bebauungsplan sieht den Wegfall der Baugrenzen im gesamten Geltungsbereich vor, welches sich ebenfalls auf die Lärmkontingentierung des Gewerbegebietes auswirkt. Er sieht ebenso vor, die öffentliche Verkehrsfläche in Richtung Süden zu erweitern, um damit einen Anschluss an die spätere Erweiterungsfläche zu erhalten.

 

Die Verwaltung hatte daraufhin im Rahmen des Aufstellungsverfahrens die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach  § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege geleitet.  Die Beteiligungsfrist  endete am 10.09.2012.

 

Die jeweiligen Stellungnahmen mit den vorgeschlagenen Abwägungsentscheidungen wurden in einer Gegenüberstellung zusammengefasst und werden der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt.