Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, in Kenntnis der Empfehlung des AOF, die Konsolidierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2012, wie im Sachverhalt dargelegt, zu ändern bzw. zu ergänzen.


Sachverhalt:

Mit Beschluss des VG-Rates vom 16.05.2012 über die Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2012 wurde u. a. der Austritt der Verbandsgemeinde Obere Kyll aus der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH festgelegt.

Die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH teilt mit Schreiben vom 15.10.2012 mit, dass der Austritt nach den vertraglichen Regelungen erst zum 01.01.2014 wirksam wird.

Folglich ist die Verbandsgemeinde für die Jahre 2012 und 2013 noch verpflichtet, sich an dem festgelegten jährlichen Verlustausgleich von max. 90.000 € zu beteiligen. Nach Auskunft der GmbH vom 06.11.2012 beträgt diese Beteiligung für das Jahr 2012 7.485,44 € und für das Jahr 2013 voraussichtlich rd. 7.500 €, insgesamt also rd. 15.000 €.

Entsprechend der Regelung des § 3 Absatz 2 des Konsolidierungsvertrages ist dieser Betrag auszugleichen und zwar dergestalt, dass eine oder mehrere andere Konsolidierungsmaßnahmen bestimmt und ergriffen werden.

 

Für das Jahr 2013 ist dies nicht notwendig, denn hier verbleibt voraussichtlich, mit den bisher beschlossenen Maßnahmen, ein ausreichender Konsolidierungsbeitrag.

 

Für das Jahr 2012 sind bisher 148.000,62 € an Konsolidierungsbeitrag erzielt worden. Notwendig ist allerdings der Betrag von 154.468,38 €, sodass 6.468,38 € noch über andere Konsolidierungsmaßnahmen zu erzielen sind.

Folgende andere Konsolidierungsmaßnahmen, die bereits beschlossen und umgesetzt wurden, sollen für den KEF 2012 eingesetzt werden:

1. Streichung Grundbetrag Aufwandsentschädigung VG-Ratsmitglieder             =             3.610 €

2. Erhöhung Miete u. Nebenkosten Rathausbüro der Ortsgemeinde Jünkerath  =             1.280 €

3. Erhöhung Mietentgelte Vereinsnutzung Hallenbad                                            =             5.800 €

Summe:                                                                                                                  =           10.690 €

Somit gelingt mit diesen Maßnahmen der notwendige Ausgleich.

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Vulkaneifel hat diesen Änderungen/Ergänzungen am 13.11.2012 per E-Mail zugestimmt.