Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, der als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses ist.


Sachverhalt:

Bei der Anlage des Friedhofes im Jahr 1956 wurde ein Bodengutachten erstellt. Gemäß diesem Gutachten des Gesundheitsamtes Daun wurde vorgegeben, dass die Ruhezeit (Verwesungsdauer) für Leichen 30 Jahre beträgt. Die zur Zeit geltende Friedhofssatzzung sieht jedoch nur noch eine Ruhezeit von 25 Jahren vor. Da sich an der Bodenbeschaffenheit nichts geändert hat und nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt Daun ist die Ruhezeit auf 30 Jahre anzuheben. Da nach geltender Rechtsprechung das Nutzungsrecht an einer Grabstelle  wesentlich höher sein muss als die Ruhezeit ist das Nutzungsrecht auf 35 Jahre anzuheben.

Hierzu ist eine weitere Änderung der bestehenden Friedhofssatzung erforderlich.