Sitzung: 08.11.2012 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: FB2-422/2012/04-014
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2013 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Die Einschlagmenge im Nadelholz wird um 150 fm erhöht.
Die Brennholzpreise werden wie folgt festgesetzt:
50,-- €/fm lang an den Weg gerückt Nadelholz 50 v.H. des Laubholzpreises
37,.--€/fm ungerückt im Bestand
Abgabemenge für private Abnehmer wird auf 4 fm festgelegt.
Sachverhalt:
Revierleiter Norbert Bischof stellte den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2013 vor und erläuterte diesen im Detail.
Danach werden Erträge in Höhe von 29.897 € und Aufwendungen in Höhe von 24.678 € kalkuliert, sodass sich das erwartete Ergebnis für 2013 auf 5.219 € beläuft.
Zudem wurde über die Festlegung der Brennholzpreise beraten. Hierzu informierte der Vorsitzende über das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 20.09.2012 an die Forstverwaltung und über die im Staatswald festgesetzten Mindestpreise für Energieholz.
In diesem Schreiben führt die Kommunalaufsicht aus, dass die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet sind, Brennholz zu marktüblichen Preisen anzubieten.
Diese Vorgabe ergibt sich aus § 79 Absatz 1 Satz der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in welcher es heißt:
„Vermögensgegenstände
dürfen in der Regel nur zum Verkehrswert veräußert werden.“
Der Verkehrswert (bzw. Mindestpreis) für Energieholz im Staatswald frei Waldweg (gültig bis 31.08.2012) ist der von Landesforsten beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Tabelle als Grundlage für die Festlegung der Brennholzpreise dienen soll, damit der Vorschrift des § 79 Gemeindeordnung entsprochen wird.
Bisher galt folgende Regelung:
Laubholz: 43 €/fm lang an den Weg gerückt
20 € - 25 €/fm ungerückt im Bestand
Nadelholz: 50 v.H. des Laubholzpreises