Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Nach sehr eingehender Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat folgendes Bauprogramm:

 

-       Entlang der  K 54, Jünkerather Straße,  soll westlich ein durchgängiger,  ca. 1,50m breiter Gehweg in Pflasterbauweise errichtet werden. Der Gehweg beginnt an der Gemarkungsgrenze zu Jünkerath und endet an der Kreuzung Jünkerather Straße / Zum Kylltal.

-       Entlang der K 54, Jünkerather Straße, soll östlich ein ca. 1,50m breiter Gehweg in Pflasterbauweise errichtet werden. Der Gehweg beginnt an der Buswartehalle auf Parzelle Flur 3, Nr. 111/7 und endet an der Kreuzung Jünkerather Straße / Zum Kylltal.

-       Im Bereich der Kreuzung Jünkerather Straße / Zum Kylltal wird eine ca. 1,50m breite Gehweganlage in Pflasterbauweise bis zum Ende der Ausrundungsradien gemäß Entwurfsplanung errichtet.

-       Der Gehweg wird zur Straße hin sowie auf der Rückseite mit einem Bordstein eingefasst.

-       Der für den Bau erforderliche Grunderwerb sowie die hierfür erforderlichen Vermessungsarbeiten sollen getätigt werden.

-       In Höhe der Buswartehalle ist ein Fahrbahnteiler als Überquerungshilfe vorgesehen.

-       Die in der Entwurfsplanung vorgesehene Bepflanzung soll vorgesehen werden. Details hierzu wurden im Vorfeld mit den Anliegern abgestimmt.

-       Die erforderlichen Rodungsarbeiten sind, sofern erforderlich, durchzuführen.

-       Erforderliche Änderungen an der Straßenbeleuchtungsanlage sollen durchgeführt werden. Eine Erneuerung der Anlage ist nicht vorgesehen.

-       Die erforderlichen Anpassungsarbeiten an den angrenzenden Grundstücken und Zufahrten sollen durchgeführt werden.

-       Die für die Oberflächenentwässerung erforderlichen Anlagen wie Rinnen, Regeneinläufe und Anschlussleitungen sollen errichtet werden.

-       Nach Abschluss der Maßnahme ist eine Schlussvermessung durchzuführen.

-       Die Entwurfsplanung des LBM, Stand 25. Januar 2011 (Entbehrlichkeitsentscheidung), wird Gegenstand des Bauprogramms.

 


Sachverhalt:

Nachdem der Ortsgemeinderat der Baumaßnahme am 01.06.2010 vom Grundsatz her zugestimmt hat, wurde im Juli 2012 eine Vereinbarung gem. Ortsdurchfahrtsrichtlinie zwischen den Baulastträgern Kreis, Gemeinde und VG Werke geschlossen. Weiterhin wurde für den verbleibenden Gemeindeanteil ein Förderantrag gestellt, welcher am 25.01.2012 bewilligt wurde. Das Baurecht wurde im Zuge eines Entbehrlichkeitsverfahrens ebenfalls bereits im Januar 2012 erlangt. Im nächsten Schritt wird es erforderlich, ein Bauprogramm zu beschließen, welches alle vorgesehenen Arbeiten beschreibt. Der Maßnahmenabschnitt innerhalb der Ortsdurchfahrt  wird über wiederkehrende Beiträge, eine Landesförderung und über einen Eigenanteil finanziert. Der Gehweg außerhalb der Ortsdurchfahrt wird ohne Beiträge und Förderung gebaut.