Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2013 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

 

Hinsichtlich des Brennholzes gilt folgende Regelung:

 

-       Laubholzabschlag für 2013 wird ausgesetzt.

 


Sachverhalt:

Revierleiter Norbert Bischof stellte den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2013 vor und erläuterte diesen im Detail.

Danach werden Erträge in Höhe von 12509 € und Aufwendungen in Höhe von 12.547 € erwartet, sodass für 2013 das  erwartete Ergebnis  mit einem Minusbetrag von 38 € kalkuliert ist.

 

Zudem wurde über die Festlegung der Brennholzpreise beraten. Hierzu informierte der Vorsitzende über das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 20.09.2012 an die Forstverwaltung und über die im Staatswald festgesetzten Mindestpreise für Energieholz.

 

In diesem Schreiben führt die Kommunalaufsicht aus, dass die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet sind, Brennholz zu marktüblichen Preisen anzubieten.

 

Diese Vorgabe ergibt sich aus § 79 Absatz 1 Satz der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in welcher es heißt:

 

„Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zum Verkehrswert veräußert werden.“

 

Der Verkehrswert (bzw. Mindestpreis) für Energieholz im Staatswald frei Waldweg (gültig bis 31.08.2012) ist der von Landesforsten beigefügten Tabelle zu entnehmen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Tabelle als Grundlage für die Festlegung der Brennholzpreise dienen soll, damit der Vorschrift des § 79 Gemeindeordnung entsprochen wird.

 

Bisher gilt folgende Regelung:

 

Laubholz  -  50 €/fm, lang an den Weg gerückt  -  kein Verkauf an Ortsfremde  - 

                    Maximale  Abgabenmenge je Haushalt  3 fm