Sitzung: 14.11.2012 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB2-420/2012/17-008
Beschluss:
Der Forstverbands beschließt die vorliegende neugefasste Verbandsordnung zum 01.01.2011 für den Forstverband Obere Kyll.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 36 Nein: 0 Enthaltung: 0 Sonderinteresse: 0
Ortsbürgermeister Dahm stellte den Antrag, § 13 Abs. 1 und 2 wie folgt zu ändern:
1) Die Auflösung des Verbandes bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Verbandsmitglieder und der Bestätigung durch die Errichtungsbehörde. (1. Halbsatz wird gestrichen).
2) unverändert
Sachverhalt:
Zweckverbände müssen spätestens ab dem Jahr 2009 ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik führen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift ist die Verbandsordnung des Forstverbands Obere Kyll entsprechend rückwirkend zum Bilanzstichtag 01.01.2011 zu ändern. Im beigefügten Entwurf der Verbandsordnung sind die erforderlichen Änderungen eingearbeitet.