Sitzung: 14.11.2012 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB1-432/2012/17-007
Beschluss:
Nach Beratung beschließt die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2013 und 2014 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Sachverhalt:
Gemäß § 95 Abs. 5
Satz 2 GemO kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für 2 Haushaltsjahre, nach
Jahren getrennt, enthalten. Von dieser Möglichkeit will die Verbandsversammlung
für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Gebrauch machen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Jahre 2013 und 2014 stellt sich wie folgt dar:
Der Ergebnishaushalt 2013 weist Erträge und Aufwendungen im Gesamtbetrag von jeweils 530.900 € aus.
Der Ergebnishaushalt 2014 weist Erträge und Aufwendungen im Gesamtbetrag von jeweils 544.200 € aus.
Der Finanzhaushalt 2013 weist Ein- und Auszahlungen im Gesamtbetrag von jeweils 530.350 € aus.
Der Finanzhaushalt 2014 weist Ein- und Auszahlungen im Gesamtbetrag von jeweils 543.650 € aus.
Die Verbandsumlage wird sowohl für das Jahr 2013 als auch für das Jahr 2014 jeweils auf 10.000 € festgesetzt.