Sitzung: 16.10.2012 Verbandsgemeinderat
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Vorlage: FB2-399/2012/01-086
Beschluss Windkraft:
Nach sehr eingehender Beratung wurden über folgend Antrage beraten und
folgende Beschlüsse gefasst:
Antrag der CDU-Fraktion:
Die Beratung über die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
„Erneuerbare Energien“ solle vertagt werden. Zunächst sollen die Informationen
zu der Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts erfolgen und ggfls.
entsprechende Beschlüsse in den Ortsgemeinden über die Errichtung einer Anstalt
öffentlichen Rechts bzw. über einen Solidarpakt gefasst werden. Des Weiteren
sollen die Ortsgemeinden intensiv über die Entwürfe bzgl. der Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes informiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9 Nein: 12 Enthaltung: 2
Der Antrag ist somit
mehrheitlich abgelehnt.
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und von RM Heinrich Lentz:
Es sollen im Flächennutzungsplan potentielle Eignungsflächen ab einer
Windgeschwindigkeit von größer 6,5 m/s ausgewiesen werden, wobei grundsätzlich
aus Landschafts- und Tourismusgründen das Kylltal und das Wirfttal östlich der
E 29 freigehalten werden sollen. Die von der Ortsgemeinde Steffeln gewünschte
Fläche, welche im Vortrag aufgezeigt wurde, soll mit in den Antrag für die
landespflegerische Stellungnahme aufgenommen werden.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die landesplanerische
Stellungnahme beantragt werden soll, welche auch die Beteiligung der
Nachbarverbandsgemeinden vorsieht.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 8 Nein: 14 Enthaltung: 1
Der Antrag ist somit
mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussvorschlag aus dem ANLB:
Es sollen im Flächennutzungsplan potentielle Eignungsflächen ab einer
Windgeschwindigkeit von 7 m/s ausgewiesen werden, wobei aus Landschafts- und
Tourismusgründen das Kylltal und das Wirfttal östlich der E 29 freigehalten
werden sollen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die landesplanerische
Stellungnahme beantragt werden soll, welche auch die Beteiligung der
Nachbarverbandsgemeinden vorsieht.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja: 15 Nein: 8 Enthaltung: 0
Der Beschluss bzgl.
der Photovoltaikanlagen ist leider auch etwas anders, daher dieser wie folgt:
Beschluss Photovoltaikanlagen:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die landplanerische Stellungnahme
hinsichtlich der Photovoltaikflächen zusammen mit der landespflegerischen
Stellungnahme für Windkraft zu beantragen.
Parallel zur landespflegerischen Stellungnahme soll mit den
Ortsgemeinden abgestimmt werden, inwieweit die Eignungsflächen für
landwirtschaftliche Nutzungen erforderlich sind.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja: 21 Nein: 1 Enthaltung: 0
Sachverhalt
Windkraft:
Die Vorsitzende unterrichtete den Verbandsgemeinderat zunächst über den aktuellen Sachstand hinsichtlich Windkrafterlass, Vogelgutachten pp.
Danach stellte Herr Diplomingenieur Reinhold Hierlmeier vom Fachbüro BGHPlan, Trier, die Planungsentwürfe mittels Beamer im Detail vor und erläuterte die einzelnen Ausweisungen, Restriktionen pp.
In der Sitzung am 26.09.2012 hat der Ausschuss für Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen folgende Empfehlung für den Verbandsgemeinderat beschlossen:
Es sollen im Flächennutzungsplan potentielle Eignungsflächen ab einer Windgeschwindigkeit von 7 m/s ausgewiesen werden, wobei aus Landschafts- und Tourismusgründen das Kylltal und das Wirfttal östlich der E 29 freigehalten werden sollen.
Sachverhalt
Photovoltaikanlagen:
Herr Hierlmeier vom Büro BGHPlan informierte über die Vorgaben zur Erstellung eines Photovoltaikkatasters. Er erläuterte anschließend auch die Vorgaben für Ausschlussflächen für erdgebundene PV-Anlagen und reliefbedingte Einstrahlungsverhältnisse, Abstände zu Siedlungen pp. Für das abschließende Baurecht muss die Ortsgemeinde ein Bebauungsplanverfahren einleiten.
Es sind im 1. Entwurf planungsrechtlich rd. 100 ha möglich, jedoch sollte man nach örtlichen Vorabstimmungen flexibel bleiben. Der VGR kann auch zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlichen Flächen zustimmen.
Der ANLB schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, vor einer landesplanerischen Stellungnahme hinsichtlich der Photovoltaikflächen mit den Ortsgemeinden vorab zu prüfen, inwieweit die Eignungsflächen für landwirtschaftliche Nutzungen erforderlich sind.