Sitzung: 16.10.2012 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB1-417/2012/01-084
Beschluss AOF:
Der Ausschuss für Organisation und Finanzen nahm den Bericht nebst
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschluss
Verbandsgemeinderat:
Der Verbandsgemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis. Die Stellungnahme
der Verwaltung wurde ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung
wird beauftragt, diese Prüfung gem. § 110 Abs. 6 GemO öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
Die letzte unvermutete überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse
durch das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel fand am
26.10.2010 statt.
Im entsprechenden Prüfungsbericht vom 03.11.2010 wurden folgende
Feststellungen getroffen, die der Nachprüfung bedurften:
1.) „Anlass
zur wesentlichen Beanstandung gibt nach wie vor das Defizit bei der Nachweisung
der Finanzmittel aus den Beständen in entsprechenden Finanzkonten. Die softwareseitige
Dokumentation und Abstimmungsmöglichkeit ist unzureichend und nicht gesetzeskonform.
Auf das Erfordernis der unverzüglichen
Abstellung dieses erheblichen Mangels wird erneut hingewiesen. Die bereits
eingeleiteten Maßnahmen hierzu wurden uns während der Prüfung dargelegt.
2.) In
Forderungsfällen mit dinglicher Last, die sich in Vollstreckung befinden (z.B.
Erschließungsbeiträge nach BauGB) ist darauf hinzuwirken, dass von der
Möglichkeit zur Sicherung der Ansprüche durch Grundbucheintragung Gebrauch
gemacht wird.
3.) Soweit
sich noch Regelungslücken ergeben, die nicht durch Dienstanweisungen abgedeckt
sind, sind diese durch Erlass einer weiteren Dienstanweisung abzudecken; bestehende
Dienstanweisungen sind an die neue Rechtslage anzupassen. Solange die nach
neuem Haushaltsrecht erforderlichen Dienstanweisungen noch nicht erlassen sind,
sind diese mit Umstellung auf die neue Finanz-Software in angemessener Zeit zu
erlassen.
4.) Die
Bestände der Kfz-Briefe im Verwahrgelass sind zu prüfen. Übereinstimmung zwischen
Bestand und Überwachungsverzeichnis ist herzustellen.
5.) Im
Sparbuch mit der ID B1 (Kto. 24006063) sollte der Vermerk „Verfügung nur mit Zustimmung
der Verbandsgemeinde“ nachgetragen werden, um unbefugte/unkontrollierte
Bewegung der Einlage zu verhindern.“
Diese
Prüfungsbeanstandungen und Prüfungsbemerkungen wurden umfassend ausgeräumt (siehe Seiten 3 und 4 des Prüfungsberichtes
vom 31.08.2011).
Anzumerken ist, dass der unter Punkt 1 aufgeführte erhebliche Mangel der
falsch ausgewiesenen Finanzmittelbestände nur durch den Wechsel der
Finanzsoftware zu beheben war.
Die entsprechenden Feststellungen hierzu ergeben sich aus dem
abschließenden Prüfungsergebnis, in welchem folgendes ausgeführt wird:
„Besonderen Wert hat das
Rechnungsprüfungsamt bei dieser Prüfung auf die Handlungen in der
Umstellungsphase DATEV/INFOMA gelegt. Ausweislich unserer Prüfungen erkennen
wir dahingehend, dass der größte Teil der Probleme in der Verwaltung der
Hauptkasse durch den Systemwechsel ausgeräumt werden konnte oder diese derzeit
in zeitlich eng aufeinanderfolgenden Abständen behoben werden, indem
praktikable Lösungen in Abstimmung mit dem Systemhaus erarbeitet und umgesetzt
werden.
Die Leitung der
Verbandsgemeindeverwaltung, als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Finanzverwaltung haben deutlich gemacht, dass mit der Wahl der neuen
Anwendersoftware auch mit dem hierfür verantwortlich zeichnenden Systemhaus ein
kompetenter Partner gewonnen wurde, der die bestehenden, zum Teil seit langem
existenten Probleme in der Finanzverwaltung terminlich zuverlässig und fachlich
versiert lösen kann. (Seite
24 des Prüfungsberichtes vom 31.10.2012)
Positiv angemerkt worden ist seitens des Rechnungsprüfungsamtes in Bezug
auf Punkt 2 des letzten Prüfungsberichtes, dass die offenen Fälle bei
Amtshilfeersuchen erheblich gesunken sind und zwar von damals 800 offenen
Fällen auf derzeit 156 offene Fälle. Das gleiche gilt für den noch offenen
Bestand der eigenen Forderungen, bei denen sowohl die Fallzahl als auch der
offen stehende Betrag erheblich gesunken ist.
Darüber hinaus führt das Rechnungsprüfungsamt an, dass die mittlerweile
turnusmäßige und stringente Verfolgung der offenen Forderungen zu einer spürbar
besseren Zahlungsmoral beitrage und merkt weiterhin positiv an, dass ältere
Forderungen z.B. durch dingliche Absicherung vollumfänglich zugunsten der
Gemeindekasse abgesichert seien.
Im Abschlussvermerk bezüglich des Mahn- und Vollstreckungswesens heißt
es:
„In Bezug auf die
Vollstreckungstätigkeiten der Verbandsgemeindekasse bescheinigt das Rechnungsprüfungsamt
eine erhebliche Verbesserung der Situation, die nicht nur auf die Softwareumstellung,
sondern im wesentlichen auf die intensive und ergebnisorientierte Bearbeitung
durch den zuständigen Sachbearbeiter bewirkt worden ist.“
Einzige, zu behebende Prüfungsbemerkung mit Handlungsbedarf war die
Verbesserung der Überwachungslisten der Bargeldkasse, da diese die
erforderliche rechnerische Richtigkeit, Sorgfalt und Übersichtlichkeit
vermissen lassen. Hier empfahl das Rechnungsprüfungsamt, neue
Überwachungslisten zur weiteren händischen Eintragung herzustellen, die alle
Platzhalter bzw. Spalten für die erforderlichen Informationen enthalten. (Seite
24 des Prüfungsberichtes)
Die Überwachungslisten wurden zwischenzeitlich neu gestaltet, so dass sie
den gewünschten Anforderungen des Rechnungsprüfungsamtes Rechnung tragen.
Somit ist diese einzige Prüfungsbemerkung mittlerweile ausgeräumt, so
dass kein weiterer Handlungsbedarf im Hinblick auf die unvermutete überörtliche
Kassenprüfung mehr besteht.
Zu guter Letzt kann positiv noch die abschließende Bemerkung des
Prüfungsamtes festgehalten werden:
„Das Rechnungsprüfungsamt
erkennt die damit verbundenen Leistungen der Verbandsgemeindeverwaltung
ausdrücklich an und kann die erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen dieser Prüfung
bestätigen.“ (Seite 25 des Prüfungsberichtes)
Die Verwaltungsleitung und auch die Leiterin der Verbandsgemeindekasse
sowie die MitarbeiterInnen der Gemeindekasse sind auch weiterhin bestrebt, eine
ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten und den Forderungsbestand auf diesem
sehr guten niedrigen Niveau zu behalten.