Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landrat des Landkreises Vulkaneifel, abzuschließen.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat hat am 26.10.2011 die Grundsatzentscheidung zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) getroffen.

Inzwischen wurde der Entwurf des Konsolidierungsvertrages mit dem Land Rheinland-Pfalz der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel zur Prüfung vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat dem Entwurf mit Schreiben vom 11.06.2012 zugestimmt und die dort vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen dem Grunde und der Höhe nach anerkannt.

 

Nunmehr bedarf dieser Vertrag, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, vor Vertragsunterzeichnung der abschließenden Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat.