Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Nach sehr eingehender Diskussion sieht der Gemeinderat die Notwendigkeit, unmittelbar nach Bekanntwerden der Gefahr handeln zu müssen. Daher ermächtigt er den Ortsbürgermeister, im Bedarfsfall zur Abwendung von Schäden im öffentlichen Verkehrsraum, einen Fachbetrieb zu beauftragen, um die Gefahren zu beseitigen.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende unterrichtet den Rat darüber, dass der Verbandsgemeinde die Verkehrssicherungspflicht von Straßen und Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt. Laut Gemeindeordnung müssten Sicherungsmaßnahmen von der Verbandsgemeinde beauftragt, aber von der Gemeinde gezahlt werden. Nach Rücksprache mit der Verbandsgemeinde meldet diese die Mängel zukünftig bei der Ortsgemeinde an, damit diese die Möglichkeit hat, die Unfallgefahren möglichst kostengünstig, vielleicht sogar durch Gemeindearbeiter, beheben zu lassen. Da aber nicht alle „Problembäume“ in Eigenleistung ertüchtigt oder gefällt werden können, wird es hin und wieder erforderlich, den Bauhof oder ein Forstunternehmen zu beauftragen.

 

Natürlich behält sich die Verbandsgemeinde vor, bei Gefahr im Vollzug sofort auch ohne Rücksprache mit der Ortsgemeinde zu handeln.