Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund der vorstehenden Ausführungen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Gründung einer kommunalen Gesellschaft (AöR) gemeinsam mit allen Ortsgemeinden anzustreben.

 

Zunächst sollen jedoch alle Mitglieder der Ortsgemeinderäte und des Verbandsgemeinderates in einer gemeinsamen Veranstaltung mit Herrn Dr. Meiborg auf einen einheitlichen Informationsstand gebracht werden.

 


Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat hat sich bereits in den Sitzungen am 22.03.2012 sowie am 28.06.2012 mit der Frage beschäftigt, wie die Kommunen die Ziele der Landesregierung im Hinblick auf die umfassende Umstellung auf regenerative Energien sinnvoll unterstützen kann.

 

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Energieversorgung zu dezentralisieren, wobei der Rekommunalisierung eine wichtige Bedeutung zukommt.

 

Darüber hinaus sollen zur Erhöhung der Akzeptanz vor Ort Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen an Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung auf ihrem Gebiet oder dem Gebiet einer benachbarten Kommune erleichtert werden.

 

Um das Ziel der regenerativen Energieerzeugung unterstützen zu können, hatte die Verwaltung in den letzten beiden Ratssitzungen vorgeschlagen, zunächst einen Betriebszweig „regenerative Energien“ bei den Verbandsgemeindewerken einzurichten und diesen Betriebszweig dann ggfs. später in eine „Anstalt öffentlichen Rechts“ (AöR) für regenerative Energien umzuwandeln.

 

In der letzten Ratssitzung kam der Wunsch auf, sich nochmals ein mögliches Modell zur Planung und Betrieb von Windkraftanlagen vorstellen zu lassen, um dann nochmals über die Einrichtung einer Gesellschaft zu beraten.

 

Daraufhin wurde der Werkleiter der Verbandsgemeinden Rhaunen zu einem Gespräch mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden eingeladen.

 

Die Verbandsgemeinde Rhaunen hat gemeinsam mit 15 von 16 ihrer Ortsgemeinden eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet, um eine gemeinsame Vermarktung und Überplanung der Windvorrang- und Eignungsflächen im Bereich der Verbandsgemeinde durchzuführen und sich ggfs. später wirtschaftlich an einer Gesellschaft für regenerative Energien zu beteiligen.

Durch die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts können die erforderlichen Aktivitäten gebündelt und somit einfacher gehandhabt werden.

 

Herr Weyand stellte in dem Beigeordneten- und Fraktionsvorsitzendengespräch - welches am 24.08.2012 stattgefunden hat - die Vorgehensweise der Verbandsgemeinde Rhaunen im Hinblick auf regenerative Energien ausführlich dar.

 

Im Anschluss an dieses Gespräch stimmte die Verwaltung mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden ab, dass eine solch ausführliche Information nochmals durch Herrn Weyand in der nächsten Ratssitzung erfolgen solle. Zudem solle dem Rat seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet werden, die Verwaltung – ebenfalls wie in der Verbandsgemeinde Rhaunen – zu beauftragen, alle erforderlichen Schritte zur Gründung einer AöR in die Wege zu leiten und entsprechende Beschlüsse ebenfalls bei den Ortsgemeinden einzuholen.

 

Herr Weyand informierte daher in dieser Sitzung die Ratsmitglieder nochmals ausführlich darüber, wie eine Verbandsgemeinde sich gemeinsam mit den Ortsgemeinden zur regenerativen Stromerzeugung bündeln und wie man hierzu vorgehen kann. Er empfiehlt aus mehreren Gründen, eine Anstalt öffentlichen Rechts mit der Verbandsgemeinden und möglichst allen Ortsgemeinden zu gründen.

 

 

 

Damit die AöR jedoch die Aufgabe der regenerativen Energieerzeugung durchführen kann, ist eine Übertragung dieser Aufgabe von den Ortsgemeinden auf die AöR erforderlich. Gleiches gilt für eine mögliche wirtschaftliche Betätigung der Gesellschaft, durch welche es möglich ist, neben den zu erzielenden Pachteinnahmen auch am wirtschaftlichen Ertrag der Windenergieanlagen zu partizipieren.

 

Damit eine gemeinsame Vorberatung des Flächennutzungsplanes nach Herausgabe des Windkrafterlasses unmittelbar möglich ist, empfiehlt es sich, die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts kurzfristig anzugehen.

 

Zudem empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand für die Gründung sowie alle erforderlichen weiteren Schritte (z.B. Erstellung des Satzungsentwurfs) einzuholen.

 

Herr Dr. Meiborg vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Anstalt des öffentlichen Rechts“ beschäftigt. Aus diesem Grunde erfolgte auch ein entsprechender Vortrag zu diesem Thema durch ihn. Die Verwaltung schlägt daher vor, zum Zwecke der Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts sowie der weiteren erforderlichen rechtlichen Beratung und Begleitung den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz zu beauftragen.