Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat bekräftigt die grundsätzliche Bereitschaft zu Fusionsgesprächen mit der VG Prüm und nimmt das Zwischenfazit aus der Sitzung der Lenkungsgruppe vom 04.06.2012 zur Kenntnis.

 

Für den Fall, dass das Land zu einer Fusion der Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll positiv Stellung bezieht, werden die Lenkungsgruppe und die Verwaltung beauftragt, nach Definition der Zielstrukturen und der Problemfelder die entsprechenden Basisdaten als Entscheidungsgrundlage für die Gremien zu erarbeiten.

 

Der Verbandsgemeinderat ist über Zwischenergebnisse in geeigneter Form zu unterrichten.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Obere Kyll am 16.05.2012 wurde beschlossen, die Fusionsverhandlungen mit der Verbandsgemeinde Prüm als Ganzes erneut wieder aufzunehmen.

 

Mit Schreiben vom 21.05.2012 haben wir um Fortführung der im vergangenen Jahr aufgenommen Fusionsgespräche, nachdem die Gespräche innerhalb unseres Landkreises Vulkaneifel zu keinem Ergebnis geführt haben, gebeten.

 

Daraufhin wurde das Innenministerium mit Schreiben vom 24.05.2012 um Stellungnahme gebeten, ob nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Zusammenschluss von Verbandsgemeinden über Kreisgrenzen hinweg gegeben sind und somit die rechtlichen Voraussetzungen einer etwaigen Fusion der beiden Verbandsgemeinden vorliegen. Gleichzeitig wurde angefragt, ob seitens des Landes auch nach dem Ablauf der Freiwilligkeitsphase am 30.06.2012 noch die für eine freiwillige Gebietsänderung vorgesehenen Finanzzuweisungen in Aussicht gestellt werden können, da die Durchführung und der Abschluss von fundierten Fusionsverhandlungen sowie die erforderliche Beteiligung der kommunalen Gremien bis zum Ablauf der Freiwilligkeitsphase nicht mehr umsetzbar sind.

 

Am 04.06.2012 fand auf Ebene der Lenkungsgruppen ein erstes Sondierungsgespräch mit Vertretern der VG Obere Kyll statt. Nach dem Verlauf dieses Gespräches lässt sich als Zwischenfazit feststellen, dass beiderseits eine grundsätzliche Basis für weitere Gespräche vorhanden ist.

 

Unter dem Vorbehalt, dass das Land die rechtlichen Voraussetzungen der angedachten Fusion der beiden Verbandsgemeinden anerkennt, sind in einem ersten Schritt die wesentlichen Eckpunkte für ein Modell einer künftigen Verbandsgemeinde zu erarbeiten und die Problemfelder zu definieren:

 

Ø  Zieldefinition

Grundsatzentscheidung für die Struktur einer künftigen (gemeinsamen) Verbandsgemeinde

 

Ø  Lösung der finanziellen Altlasten

Entsprechend der mit Beschluss der VG Prüm vom 09.05.12 festgelegten Bedingungen (anteilige Übernahme der Liquiditätskredite der zur VG Prüm wechselnden Gemeinden nach Einwohnerzahl) sind die Liquiditätskredite bei einem Wechsel der gesamten VG vollständig durch die Ortsgemeinden der VG Obere Kyll zu übernehmen.

Dies kann erfolgen durch:

·         direkte Tilgung aus freien Finanzmittelbeständen

·         Sonderumlage

 

Ø  finanzieller Rahmen der neuen Verbandsgemeinde

·         Einsparpotentiale

·         Personal-, Sachkosten

 

Ø  Einrichtungen der Verbandsgemeinde (z.B. Schulen, Sportanlagen,... )

Erhalt, Aufgabe, Trägerschaft

 

Ø  Gebührenstrukturen ( z.B. Wasser / Abwasser)

Nutzung der rechtlich möglichen Übergangszeit?

 

Ø  Personalausstattung

·         Zielgrößen, Zeitplan für die Umsetzung

 

Der Erfolg der Gespräche hängt entscheidend davon ab, wie sich das Innenministerium in der erbetenen Stellungnahme positioniert.