Sitzung: 28.06.2012 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB1-362/2012/01-044
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat bekräftigt die grundsätzliche
Bereitschaft zu Fusionsgesprächen mit der VG Prüm und nimmt das Zwischenfazit aus der Sitzung der
Lenkungsgruppe vom 04.06.2012
zur Kenntnis.
Für den Fall, dass das Land zu einer Fusion der
Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll positiv Stellung bezieht, werden die Lenkungsgruppe und die
Verwaltung beauftragt, nach Definition der Zielstrukturen und der Problemfelder die entsprechenden
Basisdaten als Entscheidungsgrundlage für die Gremien zu erarbeiten.
Der Verbandsgemeinderat ist über Zwischenergebnisse in geeigneter Form zu
unterrichten.
Sachverhalt:
In
der Sitzung des Verbandsgemeinderates Obere Kyll am 16.05.2012 wurde
beschlossen, die Fusionsverhandlungen mit der Verbandsgemeinde Prüm als Ganzes
erneut wieder aufzunehmen.
Mit Schreiben vom 21.05.2012 haben wir um Fortführung der im vergangenen Jahr aufgenommen
Fusionsgespräche, nachdem die Gespräche innerhalb unseres Landkreises
Vulkaneifel zu
keinem Ergebnis geführt haben,
gebeten.
Daraufhin wurde das Innenministerium mit Schreiben vom
24.05.2012 um Stellungnahme gebeten, ob nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen für einen
Zusammenschluss von Verbandsgemeinden über Kreisgrenzen hinweg gegeben sind und somit die
rechtlichen Voraussetzungen einer etwaigen Fusion der beiden Verbandsgemeinden
vorliegen. Gleichzeitig wurde angefragt, ob seitens des Landes auch nach dem
Ablauf der Freiwilligkeitsphase am 30.06.2012 noch die für eine freiwillige Gebietsänderung
vorgesehenen Finanzzuweisungen in Aussicht gestellt werden können, da die Durchführung und
der Abschluss von fundierten Fusionsverhandlungen sowie die erforderliche Beteiligung der
kommunalen Gremien bis zum Ablauf der Freiwilligkeitsphase nicht mehr umsetzbar
sind.
Am 04.06.2012 fand auf Ebene der Lenkungsgruppen ein erstes
Sondierungsgespräch mit Vertretern der VG Obere Kyll statt. Nach dem Verlauf dieses Gespräches
lässt sich als Zwischenfazit feststellen,
dass beiderseits eine
grundsätzliche Basis für weitere Gespräche vorhanden ist.
Unter dem Vorbehalt, dass das Land die rechtlichen
Voraussetzungen der angedachten Fusion der beiden Verbandsgemeinden anerkennt, sind in einem ersten Schritt
die wesentlichen Eckpunkte für ein Modell einer künftigen Verbandsgemeinde zu erarbeiten und
die Problemfelder zu definieren:
Ø
Zieldefinition
Grundsatzentscheidung für die Struktur einer künftigen
(gemeinsamen) Verbandsgemeinde
Ø
Lösung der finanziellen Altlasten
Entsprechend
der mit Beschluss der VG Prüm vom 09.05.12 festgelegten Bedingungen (anteilige
Übernahme der Liquiditätskredite der zur VG Prüm wechselnden Gemeinden nach
Einwohnerzahl) sind die Liquiditätskredite bei einem Wechsel der gesamten VG
vollständig durch die Ortsgemeinden der VG Obere Kyll zu übernehmen.
Dies kann erfolgen durch:
·
direkte Tilgung aus freien Finanzmittelbeständen
·
Sonderumlage
Ø
finanzieller Rahmen der neuen Verbandsgemeinde
·
Einsparpotentiale
·
Personal-, Sachkosten
Ø
Einrichtungen der Verbandsgemeinde (z.B. Schulen, Sportanlagen,...
)
Erhalt,
Aufgabe, Trägerschaft
Ø
Gebührenstrukturen ( z.B. Wasser / Abwasser)
Nutzung der
rechtlich möglichen Übergangszeit?
Ø
Personalausstattung
·
Zielgrößen, Zeitplan für die Umsetzung
Der
Erfolg der Gespräche hängt entscheidend davon ab, wie sich das Innenministerium
in der erbetenen Stellungnahme positioniert.