Beschluss:

In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Organisation und Finanzen vom 21.06.2012 beschließt der Verbandsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.


Sachverhalt:

Der Rat hat am 02.02.2012 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel hat diese Satzung nebst Haushaltsplan mit Verfügung vom 01.03.2012 beanstandet und die Verbandsgemeinde wegen des fehlenden Haushaltsausgleichs dazu verpflichtet, eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan zu verabschieden, der Ergebnisverbesserungen in Höhe von mindestens 463.408,00 € erzielt.

 

Der nun vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes erreicht diese Vorgabe, denn bei Erträgen im Gesamtbetrag von 5.855.777 € und Aufwendungen im Gesamtbetrag von 6.586.815 € weist der Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von nunmehr 731.038 € aus.

Dies ist eine Ergebnisverbesserung gegenüber der bisherigen Satzung und dem bisherigen Plan von 599.733 €, denn der Jahresfehlbetrag betrug bisher 1.330.771,00 €.

Damit wird die Verpflichtung der Kommunalaufsicht erfüllt.

 

Im Finanzhaushalt ergibt sich nunmehr ein Finanzmittelfehlbetrag von 221.035 € gegenüber bisher einem solchen in Höhe von 781.948 €, gleichfalls also eine Verbesserung um 560.913 €.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit stellen sich auf 324.882 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 48.310 €, sodass ein positiver Saldo von 276.572 € besteht.

 

Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit betragen 1.280.015 € und die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit sich festgestellt mit 1.058.980 €, sodass sich hieraus ein positiver Saldo in Höhe von 221.035 € ergibt.

 

Die beiden vorgenannten Positivsalden finanzieren den negativen Saldo von 497.607 € der ordentlichen Ein- und Auszahlungen.

 

Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

Der Hebesatz der Verbandsgemeindeumlage beträgt nunmehr 49,25 v. H. gegenüber bisher 47,5 v. H.