Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Nach sehr eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, keine zusätzlichen Zahlungen für Brücken- und Spielplatzprüfungen zu leisten. Diese sind nach Ansicht des Ortsgemeinderates bereits mit der Verbandsgemeindeumlage abgegolten.

 

 


Sachverhalt:

Der Vorsitzende unterrichtete den Ortsgemeinderat über die Schreiben der Verwaltung vom 19.04.2012 hinsichtlich der Kinderspielplätze und vom 07.04.2012 wegen der Brückenprüfungen.

Demnach ist die Ortsgemeinde für die Verkehrssicherungspflicht der Spielplätze zuständig. Die n  jährlichen  Prüfungen der Spielgeräte können nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden.

Die Verkehrssicherungspflicht bei den Brückenbauwerken liegt bei der Verbandsgemeinde. Diese sind gehalten, regelmäßige Überprüfungen durch eigene Bedienstete oder durch Fachbüros zu Lasten der jeweiligen Ortsgemeinde durchzuführen.