Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die Änderung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Auf Hardt“, 6. Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.

Zugleich wird das Planungsbüro Böffgen, Gerolstein,  entsprechend dem Pauschalangebot vom 18.06.2012 mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss entsprechend bekannt zu geben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Angebot der Fa. Böffgen

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

- Übersichtskarte Geltungsbereich

- Angebot Fa. Böffgen

 


Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Birgel beabsichtigt, den bestenden Bebauungsplan „Auf Hardt“ im Rahmen der 6. Änderung dahingehend zu überarbeiten, als dass die in Flur 5 gelegenen Parzellen 3/25, 3/26, 3/27, 3/28, 3/29 und 3/30 sowie im Flur 6 ein Teilbereich der Parzelle 68/1 nicht mehr baulich genutzt werden sollen.

 

Mit dieser Planung beabsichtigt die Ortsgemeinde unter anderem, aus naturschutzrechtlicher Sicht einem Eingriff in die geologische Besonderheit der Sandsteinfelsen der Birgeler Hardt vorzubeugen.

 

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes soll das Planungsbüro Böffgen, Gerolstein, entsprechend des Pauschalangebotes vom 18.06.2012 über 2.300,00 €, beauftragt werden.