Beschluss:
Nach eingehender
Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die Änderung des Bebauungsplanes mit
der Bezeichnung „Auf Hardt“, 6. Änderung aufzustellen. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der als Anlage beigefügten
Übersichtskarte ersichtlich.
Zugleich
wird das Planungsbüro Böffgen, Gerolstein, entsprechend dem Pauschalangebot vom 18.06.2012
mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss entsprechend bekannt
zu geben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Gemäß Angebot der Fa. Böffgen
Sonderinteresse/Ruhen
des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.
- Übersichtskarte Geltungsbereich
- Angebot Fa. Böffgen
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Birgel beabsichtigt, den bestenden Bebauungsplan „Auf Hardt“ im Rahmen der 6. Änderung dahingehend zu überarbeiten, als dass die in Flur 5 gelegenen Parzellen 3/25, 3/26, 3/27, 3/28, 3/29 und 3/30 sowie im Flur 6 ein Teilbereich der Parzelle 68/1 nicht mehr baulich genutzt werden sollen.
Mit dieser Planung beabsichtigt die Ortsgemeinde unter anderem, aus naturschutzrechtlicher Sicht einem Eingriff in die geologische Besonderheit der Sandsteinfelsen der Birgeler Hardt vorzubeugen.
Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes soll das Planungsbüro Böffgen, Gerolstein, entsprechend des Pauschalangebotes vom 18.06.2012 über 2.300,00 €, beauftragt werden.