Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Rat, die in der als Anlage beigefügten Übersicht ausgewiesenen nicht verbrauchten Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2011 in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen.


Sachverhalt:

Nach § 17 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung können Ermächtigungen von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr durch Beschluss des Ortsgemeinderates übertragen werden.

Mit einer solchen Übertragung wird vermieden, dass in den Fällen, in denen die Aufgabenerfüllung noch nicht vollständig erfolgt ist, eine erneute Veranschlagung im nächsten Haushaltsjahr erfolgen muss.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der beigefügten Übersicht (Anlage zur Sitzungsvorlage) als bisher nicht verbraucht ausgewiesenen Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2011 in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen.