Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, den neuen Strom-Konzessionsvertrag mit der RWE Deutschland AG, Kruppstr. 5, 45128 Essen, auf der Grundlage des vorliegenden, modifizierten Vertragsangebotes für eine Laufzeit vom 01.01.2012 – 31.12.2031 abzuschließen.

 

Die Gründe für den Vertragsabschluss mit diesem Energieversorger sind:

Die seit Jahrzehnten bewährte Zusammenarbeit und guten Erfahrungen mit der RWE als zuverlässigen Netzbetreiber auf dem Stromsektor.


Sachverhalt:

Der bestehende Stromkonzessionsvertrag zwischen der Ortsgemeinde und dem bisherigen Stromnetzbetreiber, der RWE Rhein-Ruhr AG, endete am 31.12.2011. Die Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Konzessionsabgaben besteht auch nach Ablauf des Vertrages für ein Jahr fort.

 

Am 20.11.2009 wurde die Beendigung dieses Wegenutzungsvertrages nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und interessierte Energieversorgungsunternehmen aufgefordert, ihr Interesse bis zum 01.03.2010 schriftlich zu bekunden. Ihr Interesse am Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für das Stromnetz haben die RWE Deutschland AG, Essen, und die Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM), Koblenz, bekundet und jeweils einen Vorschlag zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages über jeweils 20 Jahre unterbreitet.

 

In Zusammenarbeit mit den anderen Verbandsgemeinden im Landkreis Vulkaneifel wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus den Bürgermeister/-innen der 5 Verbandsgemeinden und den jeweiligen Verwaltungsmitarbeitern/innen, welche die Interessen der insgesamt 109 Gemeinden bündeln sollen und mit den beiden Unternehmen über die vorgelegten Wegenutzungsverträge verhandelt haben. Daneben wurde die Firma WIKOM BRAETSCH Beratungsgesellschaft mbH, Bremen, beauftragt, in einer Machbarkeitsanalyse darzulegen, welche Handlungsoptionen die Gemeinden in Bezug auf eine Übernahme des Stromnetzes bzw. Beteiligung an einer etwaigen Netzgesellschaft Strom konkret besitzen. Die Ergebnisse dieser Studie wurden bei einer Veranstaltung der Kreisgruppe des Gemeinde- und Städtebundes, zu der die Bürgermeister der Städte und Gemeinden eingeladen worden waren, am 23.08.2011 in Dreis vorgestellt.

 

In dieser Veranstaltung wurde ersichtlich, dass mit der Energiewende das Interesse der Gemeinden verstärkt in das Thema „Energiegewinnung“ hin tendierte. Daher entschlossen sich die Mitglieder des Arbeitskreises in den Verhandlungen mit den beiden Energieversorgungsunternehmen darauf hinzuwirken, dass ein möglicher späterer Einstieg in eine Beteiligung an einer gemeinsamen Netzgesellschaft im Vertrag vorgesehen wird. Dem standen die beiden Unternehmen offen gegenüber, so dass die Vertragsentwürfe eine solche Regelung vorsehen.

 

Es gilt eine Auswahlentscheidung über den Neuabschluss des Strom-Konzessionsvertrages bzw. Wegenutzungsvertrages zu treffen. Bei der Auswahl des Unternehmens ist die Gemeinde den Zielen des § 1 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet. Danach ist es insbesondere das Ziel, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten. Die Gemeinde hat ihre Entscheidung, wenn sich mehrere Unternehmen bewerben, unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekanntzugeben.

 

In der letzten Verhandlungsrunde hat die EVM GmbH erklärt, dass sie Ihr Angebot in allen Punkten dem Angebot des Mitbewerbers anpassen wird, so dass die beiden Vertragsangebote als wirtschaftlich gleichwertig betrachtet werden können. Das Verhandlungsergebnis mit der RWE AG ist in einem vertragsergänzenden Schreiben enthalten.