Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt zum Schutze des Grundwassers des Brunnens „Im Böfches Wies“ in Steffeln für eine Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes ein fachtechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Der Auftrag zur Erstellung dieses Gutachtens soll an die Firma Wasser und Boden GmbH, Boppard-Buchholz, auf der Grundlage der Preise des Angebotes vom 04.04.2012 (Auftragssumme: 5.827,50 €) erteilt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die benötigten Haushaltsmittel werden über den Wirtschaftsplan (Vermögensplan) 2012 bereitgestellt.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

Die Rechtsverordnung über die Festsetzungen eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Im Böfches Wies“ und Quelle „Hinterster Seifen“ zugunsten der Verbandsgemeinde Obere Kyll in der Gemarkung Steffeln ist im Laufe des Monats April 2012 nach 30 Jahren Gültigkeit außer Kraft getreten (Rechtsverordnung der Bezirksregierung Trier vom 01.04.1982, Az.: 560-805). Lediglich der Brunnen „Im Böfches Wies“ wird noch für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt und verfügt über eine wasserrechtliche Zulassung, welche durch Erlaubnis vom 27.03.2008 der SGD Nord, Az.: 37-7/05/126, erteilt wurde und bis 31.03.2038 befristet ist.

 

Zum Schutze des Grundwassers des Brunnens „Im Böfches Wies“ vor nachteiligen Einwirkungen ist es aus fachlicher Sicht geboten, erneut ein Wasserschutzgebiet abzugrenzen und später festzusetzen. Für die Neuabgrenzung des Trinkwasserschutzgebietes ist ein hydrogeologisches Gutachten als Basis eines fachlich begründeten Abgrenzungsvorschlages erstellen zu lassen. Hierzu wurde ein Angebot der Wasser und Boden GmbH, Gesellschaft für angewandte Geo- und Ingenieurwissenschaften, Am Heidepark 6, 56154 Boppard-Buchholz, eingeholt, welches mit einem Honorar für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 5.827,50 € netto abschließt.