Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat den beigefügten Entwurf der 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Obere Kyll als Satzung.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05. Mai 2012 hat die FWG – Fraktion einen Antrag auf Beratung des v. g. Tagesordnungspunktes übersandt. Die Begründung und der Beschlussvorschlag werden nachfolgend wörtlich wiedergegeben:

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Organisation und Finanzen wurde sich fraktionsübergreifend deutlich dafür ausgesprochen, dass in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.05.2012 über eine Änderung der Hauptsatzung beraten werden soll.

 

Dies soll vor allem in Hinblick auf die derzeitige Situation bzgl. der Kommunal- und Verwaltungsreform und der Haushaltskonsolidierung erfolgen.

 

Die so oder so kommenden Änderungen in der Verwaltungsstruktur, insbesondere aber die finanzielle Lage unserer Verbandsgemeinde macht eine kritische Analyse aller Ausgaben notwendig.

 

Aus diesem Grunde wird die Notwendigkeit gesehen, bei der zukünftigen Vergabe von Aufträgen diese sehr eng mit den Gremien der Verbandsgemeinde abzustimmen.

 

Wir erhoffen uns damit eine kritische Einzelwürdigung aller Vorhaben durch Verwaltung und Rat gleichermaßen. Dies nicht nur im Hinblick auf eine Kosten-Nutzen-Analyse, sondern auch darauf, ob die Vorhaben angesichts einer kommenden Fusion von Verbandsgemeinden noch sinnvoll sind.

 

Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, vor allem auch bei bereits eng abgestimmten Baumaßnahmen zu gewährleisten, soll die Wertgrenze für Aufträge, die durch die Bürgermeisterin vergeben werden können bei Vergaben nach der VOB bei 15.000 € verbleiben.

 

Alle anderen Vergaben sollen ab einer Wertgrenze von 5.000 € im jeweils zuständigen Ausschuss beraten und beschlossen werden.