Sitzung: 16.05.2012 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: FB1-354/2012/01-036
Beschluss:
Nach eingehender
Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat den beigefügten Entwurf der 4.
Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Obere Kyll als Satzung.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05. Mai 2012 hat die FWG – Fraktion einen Antrag auf Beratung des v. g. Tagesordnungspunktes übersandt. Die Begründung und der Beschlussvorschlag werden nachfolgend wörtlich wiedergegeben:
Begründung:
Im Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Organisation und
Finanzen wurde sich fraktionsübergreifend deutlich dafür ausgesprochen, dass in
der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.05.2012 über eine Änderung der
Hauptsatzung beraten werden soll.
Dies soll vor allem in Hinblick auf die derzeitige Situation bzgl. der
Kommunal- und Verwaltungsreform und der Haushaltskonsolidierung erfolgen.
Die so oder so kommenden Änderungen in der Verwaltungsstruktur,
insbesondere aber die finanzielle Lage unserer Verbandsgemeinde macht eine
kritische Analyse aller Ausgaben notwendig.
Aus diesem Grunde wird die Notwendigkeit gesehen, bei der zukünftigen
Vergabe von Aufträgen diese sehr eng mit den Gremien der Verbandsgemeinde
abzustimmen.
Wir erhoffen uns damit eine kritische Einzelwürdigung aller Vorhaben
durch Verwaltung und Rat gleichermaßen. Dies nicht nur im Hinblick auf eine
Kosten-Nutzen-Analyse, sondern auch darauf, ob die Vorhaben angesichts einer
kommenden Fusion von Verbandsgemeinden noch sinnvoll sind.
Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, vor allem auch bei bereits eng
abgestimmten Baumaßnahmen zu gewährleisten, soll die Wertgrenze für Aufträge,
die durch die Bürgermeisterin vergeben werden können bei Vergaben nach der VOB
bei 15.000 € verbleiben.
Alle anderen Vergaben sollen ab einer Wertgrenze von 5.000 € im jeweils zuständigen
Ausschuss beraten und beschlossen werden.