Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss VGR:

 

In Kenntnis der Beschlusslage des Ausschusses für Organisation und Finanzen beschließt der Verbandsgemeinderat, den Konsolidierungsbeitrag für das laufende und die kommenden Jahre wie folgt sicherzustellen:

 

1.    Haushaltsjahr 2012:

-       Ausstieg aus dem Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH – 16.450 €

Abstimmungsergebnis:

Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung 3, Befangen: 0

 

-       Erhöhung der VG-Umlage um 1,75 % auf 49,25 % - 110.953,26 € (ausschließlich für das Haushaltsjahr 2012, ab 2013 wieder 47,5 %)

-       Abstimmungsergebnis:

-       Ja: 15, Nein: 1, Enthaltung 5, Befangen: 0

 

 

 

2.    Haushaltsjahr 2013

-       .Das Freibad Stadtkyll wird im Jahre 2012 letztmalig auf Kosten der Verbandsgemeinde Obere Kyll betrieben. Im kommenden Jahr soll das Freibad durch einen privaten Investor betrieben werden. Ansonsten erfolgt eine Schließung des Freibades zum 31.12.2012.

-       Abstimmungsergebnis:

-       Ja: 13, Nein: 5, Enthaltung 3, Befangen: 0

 

-       Das Haus der Jugend wird von der VG Obere Kyll ab dem Jahre 2013 nicht weiter betrieben. Der Rat beantragt die Übertragung der Trägerschaft vom Haus der Jugend ab dem Jahre 2013 auf die für die Jugendarbeit zuständige Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun.

-       Abstimmungsergebnis:

-       Ja: 14, Nein: 4, Enthaltung 3, Befangen: 0

 

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung informierte ausführlich über das Gespräch mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 07.05.2012.

 

Im Rahmen dieses Gespräches hat die Kommunalaufsicht deutlich gemacht, dass die in der Sitzung des Ausschusses für Organisation und Finanzen am 24.04.2012 dargestellten Einsparmöglichkeiten, sofern es sich hierbei lediglich um Einsparungen für das laufende Haushaltsjahr handelt, nicht als Konsolidierungsbeitrag zum Kommunalen Entschuldungsfonds anerkannt werden. Vielmehr ist die Kommunalaufsicht nur bereit Maßnahmen zu akzeptieren, die nachhaltig zu einer spürbaren Entlastung des Haushaltsplanes führen und als Konsolidierungsmaßnahmen zu überwachen und zu kontrollieren sind.

 

Des Weiteren erläuterte die Kommunalaufsicht in diesem Gespräch nochmals ihre Forderung zu Ziffer 2 des Schreibens vom 01.03.2012. Demnach wird von der Verbandsgemeinde Obere Kyll gefordert, dass Ergebnisverbesserungen zu dem bisherigen Haushalt i. H. v. 463.408,00 € zu erzielen sind. Diese Summe resultiert zum einen aus dem Konsolidierungsbeitrag der VG Obere Kyll i. H. v. 154.469,33 € sowie aus den sodann folgenden Zahlungen aus dem KEF seitens des Landes Rheinland-Pfalz. Die Kommunalaufsicht stellte im Rahmen des Gespräches dar, dass sie keinerlei Konsolidierungsmaßnahmen, welche bereits im beschlossenen Haushaltsplan 2012 aufgenommen worden sind, berücksichtigen wird, sondern vielmehr mit Ausnahme der Veräußerung der Grundstücke i. H. v. 29.490,00 €, nun zusätzliche 124.979,33 € als Konsolidierungsmaßnahmen zu realisieren sind.

 

Sofern seitens der Verbandsgemeinde dieser Forderung nicht nachgekommen wird, erfolgt keine Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Kommunalaufsicht. Die Verwaltung stellt ausführlich dar, dass dies zu sehr erheblichen Einschränkungen führen wird, die dringend vermieden werden müssen.

 

Diese für die Verwaltung doch recht unerwartete Sicht der Kommunalaufsicht, führt letztendlich dazu, dass der Konsolidierungsbeitrag ausschließlich durch folgende Maßnahmen im Jahre 2012 und den folgenden Jahren zu erzielen ist:

-       Schließung des Freibades Stadtkyll:

2013, ff. – rd. 81.000 €

-       Schließung des Hallenbades Jünkerath:

2013, ff. – rd. 171.000 €

-       Austritt aus dem Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH:

2012, ff – rd. 16.450 €

-       Schließung Haus der Jugend:

2013, ff. – rd. 60.000 €

-       Erhöhung der VG-Umlage:

je 1 % = 63.409 €

-       Übertragung  der Trägerschaft der RS + in Jünkerath:

2014, ff. – rd. 435.000 €