Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltung: 1

Beschluss:

 

In Kenntnis der Beschlusslage zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt beschließt der Verbandsgemeinderat:

Durch die Aufnahme der freiwilligen Fusionsgespräche mit der Verbandsgemeinde Prüm wird der Willen der Bevölkerung in den Ortsgemeinden Hallschlag, Kerschenbach, Ormont, Reuth, Scheid und Stadtkyll zunächst berücksichtigt, da er im Rahmen der Gesamtverhandlungen ohnehin Gegenstand der Verhandlung ist

 

Sitzungsunterbrechung einstimmig beschlossen von 17:00 h bis 17:15 h.

 


Sachverhalt:

 

Die Vorsitzende informierte den Verbandsgemeinderat nochmals ausführlich über den Stand der Fusionsverhandlungen mit der Verbandsgemeinde Hillesheim. Dabei wurde auch nochmals eingehend dargestellt, dass die Problematik bzgl. der Finanzen fusionsschädlich sein wird, wenn vom Land Rheinland-Pfalz keine deutlich spürbare höhere Förderung zugesagt wird.

 

Bis zum derzeitigen Zeitpunkt liegt uns leider noch keine Antwort vom Ministerpräsidenten Kurt Beck bzw. dem Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur vor. Derzeit ist daher grds. davon auszugehen, dass eine freiwillige Fusion mit der Verbandsgemeinde Hillesheim nicht vollzogen werden kann.

 

In der Zwischenzeit haben in den Ortsgemeinden Hallschlag, Kerschenbach, Ormont, Reuth, Scheid und Stadtkyll die Bürgerentscheide bzgl. der Frage „Soll die Ortsgemeinde XY in die Verbandsgemeinde Prüm wechseln?“ stattgefunden. Der Bürgerwille bei diesem Bürgerentscheid fiel wie folgt aus:

 

Ortsgemeinde

Wahlbeteiligung

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Hallschlag

68,19 %

231

(86,52 %)

36

(13,48 %)

Kerschenbach

61,65 %

55

(68,75 %)

25

(31,25 %)

Ormont

77,50 %

222

(89,88 %)

25

(10,12 %)

Reuth

79,63 %

106

(84,13 %)

20

(15,87 %)

Scheid

65,22 %

51

(68,00 %)

24

(32,00 %)

Stadtkyll

54,09 %

499

(80,61 %)

120

(19,39 %)

 

Demnach ist der Wille der Bürger in diesen Ortsgemeinden sehr deutlich für einen Wechsel zur Verbandsgemeinde Prüm. Für die Verbandsgemeinde Obere Kyll stellt sich auch in Abhängigkeit von den Beratungen zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt nun die Frage, wie man mit diesen Bürgerwillen im Rahmen der freiwilligen Gebietsänderung umgehen möchte. Sofern der Antrag der FWG-Fraktion zu vorherigem Tagesordnungspunkt angenommen werden sollte, dann kommt man dem Bürgerwillen zunächst dem Grundsatz her nach.

 

Sollte dieser Antrag jedoch abgelehnt werden, und berücksichtigt man die Tatsache, dass aus Sicht der Verwaltung derzeit nahezu keine Hoffnung mehr besteht, dass die freiwilligen Fusionsverhandlungen mit der Verbandsgemeinde Hillesheim positiv abgeschlossen werden, wird es nach dem 1. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform zu einer Fusion durch Landesgesetz kommen. Die Verbandsgemeinde Obere Kyll wird im Rahmen dieses Landesgesetzes zwar beteiligt und angehört, aber die Möglichkeiten einzelnen Ortsgemeinden einen Wechsel in eine andere Verbandsgemeinde zu ermöglichen, bestehen für die Gremien der Verbandsgemeinde Obere Kyll nicht mehr. Auch das Land Rheinland-Pfalz führte aus, dass ein Wechsel einzelner Ortsgemeinden nur im Rahmen einer Gesamtlösung für die Verbandsgemeinde Obere Kyll zum Tragen kommen kann. Insofern kann der Verbandsgemeinderat das Votum zwar zur Kenntnis nehmen, ist aber auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr in der Lage, diesen Nachzukommen. Vielmehr liegt es ausschließlich in der Hand des Landes Rheinland-Pfalz, ob der Bürgerwille im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Berücksichtigung findet.