Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat nahm Kenntnis von den Fusionsverhandlungen mit der Verbandsgemeinde Hillesheim. In Kenntnis der derzeitigen Beschlusslage ist eine weitere Beschlussfassung nicht notwendig.


Sachverhalt:

 

Nach dem Ausstieg der Verbandsgemeinde Gerolstein aus den „Dreier-Fusionsverhandlungen“ hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Gespräche mit der Verbandsgemeinde Hillesheim alleine fortzuführen, mit dem Ziel, die notwendigen Beschlüsse bis zum 30.06.2012 zu fassen, um die Freiwilligkeitsphase des Landes zu nutzen.

 

Die Lenkungsgruppe Kommunal- und Verwaltungsreform hat am 07.02.2012 in Jünkerath getagt. Es wurden Arbeitsaufträge an die beiden Verwaltungen, insbes. bzgl. der Themen „Finanzen“ und  „Wasser / Abwasser“ erteilt. Diese Ergebnisse wurden in einer weiteren Lenkungsgruppensitzung am 29.02.2012 in Hillesheim vorgestellt und erörtert. Die entsprechenden Projektberichte liegen den Ratsmitgliedern vor.

 

Im Rahmen der Fusionsverhandlungen zwischen den Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll hat man sich bzgl. vieler Punkte darauf verständigt, dass diese nachrangig angegangen werden sollen. Folgende Gesichtspunkte wurden im Rahmen der beiden Sitzungen der Lenkungsgruppe Kommunal- und Verwaltungsreform erörtert und zum Teil auch eine einvernehmliche Lösung erzielt:

 

Ø  Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung:

Beide Verbandsgemeindewerke haben in ihren Betriebszweigen sehr einheitliche Grundlagen und auch Entgeltsysteme. Bei einer sofortigen Fusion der Verbandsgemeindewerke können die Gebühren für den Bürger ohne Berücksichtigung von Einsparungen bereits weitestgehend konstant gehalten werden. Unter Berücksichtigung der möglichen Einsparmöglichkeiten im Bereich der Personal- und Sachkosten lassen sich mittelfristig sogar die Entgelte für die Bürger senken.

Insofern sollte hier eine Fusion der Verbandsgemeindewerke bis spätestens 01.07.2014 angestrebt werden.

 

Ø  Sitz / Fachbereiche an Standorten:

Eine abschließende Klärung dieses Punktes konnte noch nicht erfolgen. Sitz der neuen Verbandsgemeinde soll Hillesheim sein. Insofern wäre auch der Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen an diesem Standort gesetzt. Der Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen sollte am Standort Jünkerath untergebracht werden. Noch nicht geklärt wurde, an welchen Standort die Fachbereiche 3 - Bürgerdienst und 4 - Verbandsgemeindewerke untergebracht werden sollen.

Insofern werden die Verwaltungen und die Verbandsgemeindewerke nochmals gebeten zu prüfen, an welchen Standort die Verbandsgemeindewerke logistisch am sinnvollsten untergebracht werden können.

 

Ø  Name:

Der Name wurde bereits mehrmals andiskutiert, aber ein gemeinsamer Vorschlag wurde noch keiner entwickelt. Im Rahmen einer der nächsten Lenkungsgruppensitzung wird sicherlich aber auch Einigkeit bei dem Namen der neuen Verbandsgemeinde erzielt werden können.

 

 

Zentrales Thema und vor allem auch das am intensivsten zu beratende Thema ist aber sicherlich der Punkt der Finanzen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Verbandsgemeinde Hillesheim und Obere Kyll eine nahezu identische Steuerfinanzkraft besitzen. Probleme bei der Bewertung der Finanzen stellen aber die erheblichen Unterschiede in der Nettoliquiditätsverschuldung der Verbandsgemeinden dar. Die Verbandsgemeinde Hillesheim hat Liquiditätskredite i. H. v. rd. 700.000 €. Demgegenüber liegen in der Verbandsgemeinde Obere Kyll Liquiditätskredite von ca. 11.000.000 € vor.

 

Auch unter Berücksichtigung des Schreibens der 9 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hillesheim wurde von den Verwaltungen ermittelt, dass bei einer Verbandsgemeindeumlage von 42,5 v. H. und einen ausgeglichenen neuen Verbandsgemeindehaushalt auf Grundlage der Haushaltszahlen von 2012 Einsparungen von ca. 2 Millionen € zu generieren wären.

 

Von Seiten der Verwaltungen wurde im Rahmen der Projektarbeit sehr ausführlich dargelegt, wie eine zukünftige finanzielle Entwicklung unter Berücksichtigung von verschiedenen Einsparungen im Bereich der Verwaltung (Personal-, Sach- und Zinskosten) aussehen könnte. Bis spätestens 2018 lassen sich im Bereich der Verwaltung Einsparungen von voraussichtlich 1,2 Millionen € erzielen. Hierbei handelt es sich um eine erste Ermittlung von Seiten der Projektgruppe, die jedoch einer weiteren Konkretisierung (Festlegung von Standards für die Aufgabenerledigung, Kosten EDV, pp.) bedarf.

 

Neben diesen Einsparungen auf der Verwaltungsseite sind von der Projektgruppe Infrastruktureinrichtungen /-maßnahmen aufgezählt worden, für die eine gesetzliche Verpflichtung grundsätzlich nicht besteht. Diese Infrastruktur verursacht derzeit jährliche Kosten von ca. 2 Millionen €.

 

Um das ausgegebene Ziel eines Haushaltsausgleichs der neuen Verbandsgemeinde bei einer Umlage von 42,5 v. H. für alle Ortsgemeinden zu erreichen, wären bei diesen Infrastruktureinrichtungen /-maßnahmen Einsparungen von rd. 800 T € zu generieren.

 

Im Rahmen der letzten Lenkungsgruppensitzung wurde sich darauf verständigt, dass im Rahmen der weiteren Fusionsverhandlungen auf der Grundlage der aufgezeigten Einsparmöglichkeiten die Fusionsgespräche fortgesetzt werden.

 

Umgehend wäre nun die Klärung der strategischen Zukunftsplanung der neuen Verbandsgemeinde notwendig, damit auf dieser Basis die Handlungsschwerpunkte definiert werden können und diese die Grundlage für die notwendigen Einsparbeschlüsse darstellen kann.

 

Im nächsten Schritt soll sodann eine gemeinsame Zielvereinbarung von der Lenkungsgruppe erarbeitet werden. Im Rahmen dieser Zielvereinbarung sollen folgende Punkte festgehalten werden:

-       Prüfaufträge, wie die u. a. im Projektbericht Finanzen aufgezeigten Einsparmöglichkeiten im Einzelnen konkretisiert werden sollen. Insofern werden von der Lenkungsgruppe zu den einzelnen Feldern Zielvorgaben definiert.

-       Festlegung, ob und in welchem Umfang Dritte in die Prüfung mit einbezogen werden.

-       Bestimmung einer Frist, bis wann die Ergebnisse vorliegen sollen. Hier ist jedoch jetzt schon festzuhalten, dass sicherlich nicht alle Bereiche bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fusionsvertrages abgearbeitet werden können.

 

Die v. g. strategische Zukunftsplanung und die Zielvereinbarung sollen Grundlage und wichtiger Baustein des auszuarbeitenden Fusionsvertrages werden.

 

Im Rahmen der ersten Diskussion in der Sitzung der Lenkungsgruppe am 29.02.2012 wurden folgende Punkte bereits angesprochen:

 

Ø  Grundlage soll ein einheitlicher Verbandsgemeinde-Umlagehebesatz für alle Ortsgemeinden der neuen Verbandsgemeinde i. H. v. 42,5 v. H. sein. Der Haushalt der neuen Verbandsgemeinde sollte auf dieser Grundlage mindestens ausgeglichen gestaltet werden können.

 

Ø  Für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll könnten in der Übergangsphase evtl. höhere VG – Umlagehebesätze festgesetzt werden, welche sich jedoch mittelfristig (evtl. gestaffelt) an die 42,5 v. H. angleichen.

 

Ø  Mögliche Einsparpotenziale im Bereich der Schulen (Grund- und Realschulen plus) sind im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung zu ermitteln.

 

Ø  Erhebliche Einsparmöglichkeiten werden auch im Bereich des Brandschutzes gesehen. Insofern ist es notwendig, dass durch eine konkrete Prüfungsvorgabe der Lenkungsgruppe die Wehrleitungen diese Einsparmöglichkeiten selber generieren.

 

Ø  Die Einsparmöglichkeiten im Bereich der Verwaltung sind u. a. abhängig von den zukünftigen Standards der Aufgabenwahrnehmung durch die neue VG. Insofern sollte hier ein Reorganisation-Projekt initiiert werden, in der die neue Aufbaustruktur und eine Definition und Optimierung der wichtigsten Geschäftsprozesse erfolgen soll.

 

Ø  Eine IT-Optimierung, einhergehend mit einer Harmonisierung, sollte auch kurzfristig angegangen werden, da die Geschäftsprozesse z. T. von dem Einsatz der IT abhängig sind.

 

Es ist angestrebt, diese strategische Zukunftsplanung und Zielvereinbarung Anfang April in der Lenkungsgruppe KVR zu erstellen. Sofern diese fertig gestellt ist, wäre die Beratung in einer Sondersitzung des Verbandsgemeinderates notwendig.