Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat nahm die Stellungnahme der Graf-Salentin Grund- und Realschule plus befürwortend zur Kenntnis und unterstützt die Bemühungen der Schule. Seitens der Verwaltung soll daher bei der ADD Trier unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Graf-Salentin Grund- und Realschule plus darum gebeten werden, den Antrag zum Schuljahr 2012/2013 positiv zu bescheiden. Rechtsmittel sollen keine eingelegt werden.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.03.2012 hat sich der Rat auf Grund der Fusionsverhandlungen mit der Verbandsgemeinde Hillesheim dazu entschlossen, zunächst das Benehmen zur Änderung der Schulform von bisher integrativ in kooperativ nicht zu erteilen. Sofern eine freiwillige Fusion mit der VG Hillesheim jedoch scheitern sollte, sollte der Antrag fristgerecht vorgelegt werden.

 

Auf Grundlage der Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung vom 30.03.2012 wurde der Antrag sodann am 30.03.2012 bei der ADD fristgerecht vorgelegt. Diese Eilentscheidung wurde allen Ratsmitgliedern mit E-Mail vom 04.04.2012 zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

 

Zwischenzeitlich hat nun mit Schreiben vom 16.04.2012 die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mitgeteilt, dass sie dem Antrag auf Änderung der Schulform von derzeit integrativ in kooperativ zum Schuljahr 2012/2013 nicht entsprechen kann. Dieses Schreiben wurde allen Ratsmitgliedern am 27.04.2012 zur Verfügung gestellt. Bzgl. der Begründung verweisen wir insofern auf die Ausführungen der ADD. Die ADD schlägt vor, diesen Antrag zunächst zurückzustellen und nach Klärung der aufgeführten Probleme neu zu bescheiden.

 

Herr Rektor Kneppel hat mit Schreiben vom 15.05.2012 sehr ausführlich Stellung zu diesem ablehnenden Schreiben der ADD genommen und diese Haltung auch vor dem Verbandsgemeinderat nochmals ausführlich dargelegt.

 

Von Seiten der Verwaltung werden diese vor allem pädagogischen Ausführungen befürwortend zur Kenntnis genommen, wobei sich nun die Frage stellt, ob man gegen diese ablehnende Entscheidung vorgehen sollte. Die Verwaltung schlägt vor, dass man von Rechtsmitteln gegen diesen Bescheid absehen sollte, da die Aussicht auf Erfolg sehr gering eingeschätzt wird. Trotz dessen sollte die ADD gebeten werden, die Entscheidung für den Wechsel zum Schuljahr 2012/2013 unter den von der Schule vorgebrachten Gesichtspunkten nochmals zu überdenken.