Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat fasst die Abwägungsentscheidungen gemäß der Übersicht, die die im Rahmen der Offenlage/Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen beinhaltet und als Anlage diesem Beschluss beigefügt ist.

Aus diesem Grunde beschließt der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „ Im Bungert – OT Schönfeld“, bestehend aus der Planzeichnung und Text, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und billigt die Begründung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

Carmen Mies, sie verließ den Sitzungstisch und begab sich in den Zuhörerbereich.

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 20. Januar 2012 bis 20. Februar 2012 gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig fand auch eine erneute Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen sind diesem Beschlussvorschlag in einer Übersicht beigefügt.

 

Des Weiteren sind in der v. g. Übersicht Vorschläge für die Abwägungsentscheidungen dargestellt, über die der Rat entsprechend zu beraten und zu entscheiden hat.

 

Aus der Sicht der Verwaltung ist eine weitere Änderung der Planung nicht notwendig, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.