Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Verbandsgemeinderat, neben den vom Ministerium vorgegebenen Ausschlussflächen weitere Restrektionen vorzuschlagen. Hierzu gehören die Punkte in der gemeinsamen Stellungnahme der Kreisgruppe des Städte- und Gemeindebundes, die sich der Rat zu eigen macht (Effizienz durch eine Windhöffigkeit von mehr als 6,5 (ggfs. auch mehr) m/s für den Bereich der Oberen Kyll, Schutz des Landschaftsbildes und Berücksichtigung touristischer Belange, notwendige Freilandleitungen  nach Möglichkeit in Waldschneisen oder erdverkabelt)

Die zusätzliche Ausweisung von Windkraftstandorten soll  in Konzentrationszonen erfolgen und der Bereich der Verbandsgemeinde Obere Kyll, von Stadtkyll aus  kyllabwärts, aus Gründen des Landschaftsbildes und der touristischen Belange, möglichst von Windkraftstandorten frei bleiben.

 


Sachverhalt:

Die Vorsitzende informierte den Rat, dass das Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) durch das zuständige Ministerium eingeleitet worden ist. Sie gab anhand eines Vermerks der Verwaltung weitere Informationen und informierte auch über den Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kreisgruppe des Städte- und Gemeindebundes Rheinland-Pfalz.

Neben den vorgegebenen Ausschlusskriterien (1000 Meter Abstand zum Ort, 500 Meter Abstand zu Einzelgehöften, Flächen zur Gewinnung von Bodenschätzen, Richtfunkstrecken) können bereits in der ersten Anhörung weitere Ausschlussgründe benannt werden.

Hierzu schlägt die Vorsitzende, auch in Absprache mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden vom 19.03.2012, vor, sich die Stellungnahme der Kreisgruppe zu eigen zu machen und als Mindestwert für die Windhöffigkeit für den Bereich der Verbandsgemeinde Obere Kyll  6,5 (ggfs. auch mehr) m/s festzusetzen.

Außerdem soll die zusätzliche Ausweisung von Windkraftstandorten in Konzentrationszonen erfolgen und der Bereich der Verbandsgemeinde, von Stadtkyll aus  kyllabwärts, aus Gründen des Landschaftsbildes und der touristischen Belange, möglichst von Windkraftstandorten frei bleiben.