Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Befangen: 1

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Steffen, vorbehaltlich der Zustimmung zur vorzeitigen Nutzung der Flächen des Kammerwaldes durch die Jagdgenossenschaft Steffeln und der Jagdpächter, die Flächen 530, 531 und 532 bei der eigenständigen Nutzung des Eigenjagdbezirkes durch die Ortsgemeinde zu berücksichtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

Roland Schlösser, Jagdvorsteher.

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

Aufgrund der gütlichen Einigung hinsichtlich des Kammerwaldes Lissendorf zwischen den Ortsgemeinden Lissendorf und Steffeln, soll dieser nun im Rahmen einer künftigen Verpachtung als Eigenjagdbezirk genutzt werden. Die Nutzung einer Fläche als Eigenjagdbezirk setzt jedoch eine zusammenhängende Fläche von 75 ha voraus.

Die Fläche des Kammerwaldes beträgt lediglich 61,4 ha. Angrenzend an den Kammerwald Lissendorf sind jedoch weitere Flächen im Besitz der Ortsgemeinde Steffeln, sodass diese für die eigenjagdliche Nutzung mit berücksichtigt werden können.

Vorgreifend der gütlichen Einigung wurde bereits mit Ratsbeschluss vom 14.03.2011 angeregt, neben dem Kammerwald die Flächen 530, 531 und 532 in den neuen Eigenjagdbezirk mit einzubeziehen.

Der bestehende Jagdpachtvertrag, der die zuvor genannten Flächen noch beinhaltet, endet jedoch erst am 31.03.2013. Voraussetzung für eine frühzeitige Nutzung dieses Eigenjagdbezirkes vor dem 31.03.2013 ist die  Zustimmung der Jagdpächter und der Jagdgenossenschaft Steffeln.