Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die Verbeinbarung über die Verzinsung der Finanzmittelbestände abzuschließen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Es soll ermittelt werden, wie Fehlbeiträge der Finanzmittelbeträge des Forsthaushalt und des Kindergartenzweckverbandes zustande kommen.


Sachverhalt:

Gemäß § 68 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) bildet die Kasse der Verbandsgemeinde mit den Kassen der Ortsgemeinden eine einheitliche Kasse im Sinne von § 106 und 107 GemO. Nach der ständigen Rechtsprechung sind innerhalb der Einheitskasse einer Verbandsgemeinde Guthaben der einen Ortsgemeinde ebenso wie die Überziehung der anderen Ortsgemeinde grundsätzlich zu verzinsen. Gleiches gilt für die Zweckverbände und die Verbandsgemeindewerke. Der verursachte Aufwand ist dem jeweiligen Verursachern anzulasten. „Aufwand“ im Sinne dieser Vereinbarung sind Zinsen für Kredite zur Liquiditätssicherung und entgangene Guthabenzinsen für in Anspruch genommene Zahlungsmittelbestände.

 

Zum Stichtag 31.12.2011 hat die Ortsgemeinde Hallschlag einen Liquiditätskreditbedarf von 728.209,70 €. Gemäß der vorläufigen Berechnung 2011 muss die Ortsgemeinde Hallschlag voraussichtlich rd.18.400 € an Zinsen an die Verbandsgemeinde zahlen.

Auch in den vergangenen Jahren wurden die Bestände bereits verzinst.

 

Der Entwurf der Vereinbarung über die Verzinsung der Finanzmittelbestände, welche als Anlage beigefügt ist, wurde dem Ortsgemeinderat vorgestellt und erläutert.

‚Abrechnung der Wirtschaftswegebeiträge anlässlich des Brückenbau’s an der Taubkyll.