Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Beschluss VGR:

In Kenntnis des Vorschlages des Ausschusses für Organisation und Finanzen beschließt der Verbandsgemeinderat die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Verbandsgemeinde Obere Kyll gemäß dem beigefügten Entwurf.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 15.12.2011 wurde die Vergnügungssteuersatzung neu gefasst. Im Rahmen dieser Neufassung wurden differenzierte Besteuerungsmaßstäbe für Geräte mit Gewinnmöglichkeiten festgelegt (Spielhallen – 15 % und an übrigen Orten – 12 %).

 

Nachdem die Verwaltung die Spielhallen- und Automatenbesitzer über die neue Vergnügungssteuersatzung unterrichtet hat, regte sich ein gewisser Widerstand der Spielhallenbetreiber.

 

Im Rahmen eines Gespräches wurde uns dargelegt, dass die Besteuerungsgrundlagen deutlich über den von uns angenommen Beträgen liegen, so dass die mit der neuen Vergnügungssteuersatzung festgesetzten Besteuerungsmaßstäbe zu einer sogenannten erdrosselnden Wirkung führen können. Eine Steuerfestsetzung würde in diesem Fall rechtswidrig. Der Deutsche Automaten-Verband unterstützt die Spielhallenbetreiber und würde auch entsprechende Verfahren in die Wege leiten.

 

Bei einem Besteuerungsmaßstab von 10 %, wobei wir sodann von differenzierten Maßstäben Abstand nehmen möchten, besteht aus Sicht der Verwaltung eine solche Gefahr nicht mehr. Die umliegenden Verbandsgemeinden / Gemeinden liegen ebenfalls bei diesem Steuersatz. Von Seiten des Deutschen Automaten-Verbandes wurde auch signalisiert, dass keine Rechtsmittel gegen diesen Steuersatz eingelegt werden.

 

Unter Berücksichtigung der v. g. Punkte schlägt die Verwaltung daher vor, eine 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Verbandsgemeinde Obere Kyll zu beschließen. Der entsprechende Entwurf liegt als Anlage bei.